Einbeck. Die Wechselsaison in der Autoversicherung steht vor der Tür: Bis zum 30. November können Autoversicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar nächsten Jahres den Anbieter zu wechseln. LVM-Agenturinhaber Christian Kuhlmann erläutert, worauf Versicherte beim Abschluss einer Kfz-Police achten sollten.
Zunächst ist eine Deckung in der Kfz-Haftpflicht von Bedeutung: mindestens 100 Millionen Euro pauschal sowie 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Außerdem umfasst eine gute Police den „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ im Kaskofall, was bedeutet, dass die Versicherung den Versicherungsschutz auch trotz grober Fahrlässigkeit gewährt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie vor Schäden am Auto durch jegliche Art von Tierbissen an der Verkabelung. Hier ist es wichtig, dass nicht nur direkte Schäden am Auto versichert werden, sondern dass auch Folgeschäden – bei der LVM-Autoversicherung bis 3.000 Euro – in der Police beinhaltet sind.
Es ist also wichtig, sich genau über die Leistungsstärke der neuen Kfz-Police zu informieren, um umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Das Plus bei der LVM Versicherung hat Christian Kuhlmann neben dem starken Produkt klar im Auge: „In unserer LVM-Versicherungsagentur vor Ort sind wir jederzeit als kompetente Ansprechpartner für die Versicherten da.“
Kundenfreundlichkeit bei der LVM das A und O
Zwei Beispiele zeigen, wie wichtig die LVM-Autoversicherung ist. Bei der Update-Garantie verspricht die LVM, zukünftige Leistungsverbesserungen in der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung automatisch zu den Verträgen ihrer Versicherten hinzuzufügen ohne Tarifumstellung und ohne Mehrbeitrag.
Über den LVM-SchadenService kümmert sich die LVM auf Wunsch des Kunden um die gesamte Kaskoschadenabwicklung, von der Beauftragung des Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens über die fachgerechte Reparatur bis hin zur Auslieferung des reparierten Pkws im gereinigten Zustand. Der Kunde erhält außerdem einen Ersatzwagen, damit er während der Reparatur mobil ist. Wichtig ist: Den SchadenService können die Versicherten wählen, müssen es aber nicht. Sie sind nicht – wie bei manch anderen Gesellschaften üblich – verpflichtet, eine bestimmte Vertragswerkstatt aufzusuchen.
LVM-Versicherungsagentur
Christian Kuhlmann
Rosental 17
37574 Einbeck
05561/9417410
www.c-kuhlmann.lvm.de