Bad Gandersheim (r). Mit einer parlamentarischen Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz hat sich der Bad Gandersheimer SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz gemeinsam mit weiteren SPD-Abgeordneten an die Landesregierung gewandt. Ziel der Abgeordneten ist es, Elf Jahre nach Inkrafttreten des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (Nds. NiRSG) Erkenntnisse über dessen Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gastronomie sowie über die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen durch die Kommunen in Erfahrung zu bringen.
„In Sachen Nichtraucherschutz hat sich in den vergangenen Jahren zwar vieles getan. Dennoch dürfen wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren und müssen es immer wieder in das Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit bringen. Insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Tabakkonsums müssen weiter verstärkt werden“, führt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion die Hintergründe der Anfrage weiter aus.
Seit der Einführung des Gesetzes am 1. August 2007 darf in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen und Bildungseinrichtungen, Gaststätten, Sport- und Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf Kinderspielplätzen und im Landtag nicht mehr geraucht werden. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen wurde 2007 vom Bund den Ländern überlassen. Dies hat zur Folge, dass der Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern auch heute noch unterschiedlich gehandhabt wird.
Darüber hinaus geht es in der Anfrage auch um die Pläne der Landesregierung zum Umgang mit der E-Zigarette. Die elektronische Alternative zur konventionellen Zigarette wurde in den vergangenen Jahren immer populärer. Sie fällt allerdings nicht unter die Regelungen des Nds. NiRSG, da bei diesen Produkten kein Tabak, sondern sog. Liquids verdampft werden. Gleichzeitig warnen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) zur Vorsicht im Umgang mit E-Zigaretten, da bisher nicht hinreichend geklärt ist, welche gesundheitlichen Gefahren – auch für Passivraucher – mit dem Konsum einhergehen.
„Nach dem bisherigen Stand der Forschung muss man damit rechnen, dass auch von E-Zigaretten ein erhebliches Gesundheitsrisiko ausgeht. Angesichts dessen haben wir die Landesregierung gefragt, ob es in Niedersachsen und in anderen Bundesländern Pläne gibt, Regelungen zum Nichtraucherschutz auch auf die elektronischen Produkte auszuweiten bzw. diese zu verschärfen“, so der Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz abschließend.
Foto: Redaktion