Northeim (lpd). Wer Pflegekinder aufnimmt, hat Anspruch auf Elternzeit. Bislang besteht allerdings kein Anspruch auf Elterngeld. Das soll sich im Landkreis Northeim jetzt ändern, wie die Beratungen im Jugendhilfeausschuss gezeigt haben. Nach den Worten von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel finden sich im Landkreis Northeim in den letzten Jahren weniger Familien, die ein Pflegekind aufnehmen. Ein Grund sei unter anderem, dass das gezahlte monatliche Pflegegeld nicht annähernd den Wegfall eines Gehalts ausgleichen kann. Eine Auszeit vom Beruf wird aber dringend empfohlen, damit die Pflegepersonen die Möglichkeit haben, im ersten Jahr der Pflegezeit ganz für das neu aufgenommene Pflegekind da sein zu können und insbesondere Zeit dafür zu haben, dem Kind das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln und so eine tragfähige neue Beziehung entstehen zu lassen.

Gezielte Förderung durch die Pflegeeltern und intensive Zuwendung gerade zu Beginn der Pflegezeit kann dem Kin in umfänglichen Maß helfen, sich in seiner neuen Lebenssituation zurechtzufinden. Die Beschlussvorlage der Northeimer Kreisverwaltung sieht vor, einen elterngeldanalogen Zusatzbeitrag von 800 Euro monatlich für die Dauer von einem Jahr zu gewähren. Damit soll die Bereitschaft erhöht werden, Pflegekinder aufzunehmen indem die Einkommensverluste bei Aufgabe einer Erwerbstätigkeit abgemildert werden. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschuss haben sich jetzt für die Durchführung einer zunächst zweijährigen Testphase ausgesprochen. Demnach soll die finanzielle Unterstützung allen Pflegeverhältnissen gewährt werden, in denen sich zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2020 eine Pflegeperson in Elternzeit befindet. Nach einer Beratung im Finanzausschuss am 26. November entscheidet der Kreisausschuss am 3. Dezember endgültig über die Einführung des Zusatzbeitrages ab dem kommenden Jahr.