Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim unterstützt bereits seit 2019 unter anderem die Ansiedlung von Hebammen im Kreisgebiet. Für zwei von ihnen, die sich bereits 2020 neue im Kreisgebiet niedergelassen haben, gab es jetzt von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel jeweils einen Gründungszuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Jeanette Oberthür und Laila Bardowicks sind die beiden Hebammen, die im Landkreis Northeim Ihre neue Heimat gefunden haben. Zugezogen aus Hannover und Köln begleiten Sie nun im Raum Dassel und im Raum Bad Gandersheim schwangere Frauen und frisch gebackene Mütter mit ihren Säuglingen im Wochenbett. Beide profitieren von der im Jahr 2019 im Landkreis Northeim eingeführten Richtlinie und erhalten jeweils einen Gründungszuschuss in Höhe von 3.000 €. „Mit der Ansiedlung der beiden Hebammen hat sich die Hebammenversorgung in diesen Regionen verbessert“, sagt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, „Ich freue mich, den zwei engagierten Hebammen den positiven Bescheid für den Gründungszuschuss zu überreichen."
Die beiden Frauen sind Hebammen mit Leib und Seele. Schon seit ihrer Jugend wussten beide, dass Hebamme ihr Traumjob sei und haben somit schon frühzeitig, zielstrebig auf diesen Beruf hingearbeitet. Jeanette Oberthür ist nun als freie Hebamme im Raum Dassel tätig und unter der Tel.-Nr. 0176 21422007 für werdende Mütter erreichbar. Laila Bardowicks gehört im Raum Bad Gandersheim der Hebammenpraxis Heckenbeck an und ist erreichbar unter der Tel.-Nr.: 05563 / 97 90 767.
Insgesamt konnte der Landkreis im vergangenen Jahr 26 Hebammen mit Zuwendungen nach der Richtlinie Hebammenversorgung für die Betreuung im Wochenbett und bei Bedarf auch für die berufliche Fortbildung unterstützen. „Jeden Tag übernehmen Hebammen die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten. Mit der Förderrichtlinie wollen wir Hebammen im Landkreis Northeim gezielt bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen und somit die Versorgungslage verbessern“, erklärt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. #
Die Richtlinie Hebammenversorgung ist zum 1. September 2019 in Kraft getreten. Damit können im Landkreis Northeim tätige Hebammen finanzielle Unterstützung für eine Ausbildungsbegleitung (Mentoring Programm), für Fortbildungen und einen Gründungszuschuss bei Niederlassung beantragen. Weiterhin erhalten sie einen Zuschuss zur Wochenbettbetreuung in Höhe von 20 Euro pro betreuter Wöchnerin. Die Richtlinie kann unter www.landkreis-northeim.de/fruehehilfen nachgelesen werden. Für Fragen steht in der Kreisverwaltung Michaela Unger unter der Tel. 05551 / 708 224 zur Verfügung.
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