Einbeck (red). Eine Unternehmerin aus Einbeck betreibt ein international tätiges Unternehmen mit Geschäftssitz in Einbeck. Mit ihrer Klage möchte sie es der Google Ireland Limited als Beklagten untersagen lassen, die Abbildung eines Hakenkreuzes auf dem Dach eines Gebäudes der Klägerin auf der Plattform Google Maps zu zeigen. 

Die Klägerin führt aus, Unbekannte hätten auf dem Dach ihres Verwaltungsgebäudes ein Hakenkreuz angebracht. Im Sommer 2019 habe die Klägerin davon erfahren, weil das Hakenkreuz bei der Eingabe ihrer Adresse auf Google Maps auf dem entsprechenden Satellitenbild deutlich zu sehen sei. Das Hakenkreuz selbst sei zwar umgehend entfernt worden; ohne Erfolg habe man sich aber an den Kundendienst der Beklagten gewandt, um eine Löschung der Abbildung zu erreichen. Auch der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sei die Beklagte nicht nachgekommen; bis Juni 2020 sei das Bild nicht entfernt worden.

Die Klägerin ist der Auffassung, durch die fortdauernde Veröffentlichung des Bildes werde ihr Ansehen erheblich beeinträchtigt, da sie selbst mit der Straftat des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Verbindung gebracht werde. Dies gelte gerade wegen ihrer internationalen Geschäftstätigkeit, da (potenzielle) Geschäftspartner die Google-Maps-Adresse häufig aufriefen. Als Anbieter der Plattform sei die Beklagte für die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verantwortlich. 

Die Klage ist der Beklagten zugestellt worden.