„Grundsätzlich gilt zu Silvester das Gleiche, wie beim Autofahren: Alkohol und Silvesterfeuerwerk passen nicht zusammen“, sagt Brandschutzerzieher Jan-Eric Loy. Wer auf Raketen und Böller nicht verzichten möchte, der sollte zuvor aber auf Alkohol verzichten, damit es nicht durch Leichtsinn zu schweren Verletzungen kommt. Zugelassenes Feuerwerk erkennt man an der BAM-Nummer und der CE-Kennzeichnung.
„Illegal importiertes Feuerwerk kann nicht nur große Schäden, sondern auch schwere Verletzungen verursachen.“ Böller sollte man zudem niemals direkt am Körper, etwa in größeren Mengen in der Jacken- oder Hosentasche lagern.
Beim Abfeuern von Raketen gilt: Sie müssen einen festen Stand haben, etwa aus einer Wasserkiste heraus. Einzelne Flaschen, etwa leere Sektflaschen, können umkippen. Außerdem dürfen die Raketen keine gebrochenen Holzstäbe haben und auch nicht aus der Hand heraus abgeschossen werden.
Beim Feuerwerk gilt grundsätzlich: Nicht in die Richtung von Häusern schießen und die Sperrzonen beachten. „Dabei gilt es nicht nur, die erlassenen Sperrzonen wie in Northeim, Einbeck oder Echte zu beachten, sondern grundsätzlich 200 Meter Abstand zu Fachwerkhäusern, Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen zu halten“, sagt Brandschutzerzieher Jan-Eric Loy. Blindgänger, also Feuerwerk, das nach dem Entzünden wieder ausgegangen ist, dürfen auf keinen Fall erneut aufgehoben und angezündet werden.
Wer einen Balkon hat, der sollte vor dem Jahreswechsel darauf achten, hier keine brennbaren Materialien, etwa Altpapier, zu lagern. „Verirrte Raketen können sonst Brände auslösen“, mahnt Brandschutzerzieher Jan-Eric Loy. Auch Fenster sollte man am Silvesterabend geschlossen halten. „Außerdem empfiehlt es sich, schreckhafte Haustiere nicht rauszulassen und bei der Hunderunde den Hund an der Leine zu lassen.“
Foto: Konstantin Mennecke/Kreisfeuerwehr