Einbeck (r). Am Mittwoch wird gemäß Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen die Nutzung öffentlicher Spielplätze wieder zugelassen. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Nutzung ist durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig
- Jede Person muss während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Die Stadtverwaltung begrüßt, dass die zahlreichen städtischen Spielplätze in der Kernstadt und den Ortschaften wieder geöffnet werden dürfen und bittet alle Nutzer dringend, die genannten Vorgaben einzuhalten.