Hannover (red). Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann besucht das Landesgesundheitsamt und begeht das Labor: „Neue Mutationen können mit der Sequenzierung frühzeitig identifiziert und bekannte Virustypen bestätigt werden.“ Insbesondere die kommunalen Gesundheitsämter sollen so unterstützt werden.
Seit Anfang der Woche führt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) Sequenzierungen von Corona-Viren durch. Mithilfe des komplexen Verfahrens werden Mutationen genauestens typisiert. So wird zum einen in konkreten Verdachtsfällen geprüft, ob es sich um eine bestimmte Variante des Virus handelt. Insbesondere die „britische“ Mutante B1.1.7 und die „südafrikanische“ Mutante B.1.351 sollen so gefunden werden. Darüber hinaus werden zufällig ausgewählte Proben untersucht, um einen Beitrag zur deutschlandweiten Surveillance von Corona-Viren zu leisten. Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann hat das NLGA besucht, um sich das Verfahren genauer erläutern zu lassen.
„Das Corona-Virus passt sich an. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Mutationen kommt, die ansteckender sind oder zu schwereren Krankheitsverläufen führen können. Um frühzeitig Muster im Infektionsgeschehen zu identifizieren und Hinweise auf bestimmte Mutanten erkennen zu können, ist die Sequenzierung ein wichtiges Verfahren“, erläutert Reimann. Damit diese Beobachtung bundesweit erfolgt und um Zusammenhänge bestimmter Mutationen länderübergreifend erkennen zu können, werden die Ergebnisse an das RKI übermittelt, wo die Daten ausgewertet werden.
„Unser Ziel ist es, schnell für Klarheit zu sorgen, wenn von den Gesundheitsämtern kurzfristig anlassbezogene Untersuchungen angefordert werden“, sagt Dr. Matthias Pulz, Präsident des NLGAs. „Im Vordergrund steht daher nicht die absolute Menge der durchgeführten Sequenzierungen, sondern eine hohe Flexibilität und schnelles Handeln, wenn akuter Bedarf besteht“, fährt der Mediziner fort. Eine solche Situation wäre beispielsweise gegeben, wenn trotz eingehaltener Hygienemaßnahmen auffällig viele Infektionen oder schwere Krankheitsverläufe auftreten. In diesem Fall würde sich auch die Anzahl der untersuchten Proben erhöhen, zwischen 50 und 100 Proben können wöchentlich untersucht werden.
Als weiteres Verfahren zur Erkennung von bekannten Virusmutationen, sogenannten Variants of Concern (VoC), wird von vielen Laboren eine zusätzliche PCR-Diagnostik eingesetzt. Hierdurch lässt sich in der Routinediagnostik feststellen, ob eine bestimmte Mutation vorliegt. So können mit verhältnismäßig geringerem Aufwand wesentlich größere Probenmengen als mit der Sequenzierung untersucht werden. Allerdings lassen sich auf diese Art keine neuen noch unbekannten Mutationen finden, dies ermöglicht nur eine Sequenzierung.
Insgesamt liegen dem NLGA bislang zu 259 COVID-19-Fällen Informationen vor, dass eine VOC nachgewiesen worden ist. Dabei handelt es sich in 258 Fällen um die britische Variante (B1.1.7) und in einem Fall um die südafrikanische Variante (B1.1.351).