Einbeck (r). Neben dem Bund hat auch das Land Niedersachsen aufgrund des ansteigen- den Corona-Infektionsgeschehens die Maßnahmen zur Kontaktminimierung und zur Pandemiebekämpfung verschärft. Im Rahmen dessen gilt ab sofort in den Gebäuden der Stadt Einbeck ein erhöhtes Schutzniveau in Form der 3G- Regelung. Der Zutritt zu den Gebäuden darf nur mit dem Status „geimpft“, „genesen“ o- der „getestet“ erfolgen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen, der durch die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung überprüft wird. Der Sta- tus „getestet“ kann nicht durch einen Selbsttest, sondern nur durch Testung in einem Testzentrum, bei einer Apotheke oder in einer Arztpraxis nachge- wiesen werden. Nachweise durch einen entsprechenden Antigenschnelltest dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Abweichend davon kann der Nachweis maximal 48 Stunden zurückliegen, wenn er auf einem PCR-Test beruht. Nach- weise in Form von farbigen Bändchen, die für den Weihnachtsmarkt gültig sind, können ebenfalls genutzt werden. Daneben bitte die Stadtverwaltung (weiterhin) um Terminvereinbarung im Vorfeld eines Besuchs, so dass sowohl Wartezeiten als auch physische Kon- takte minimiert werden können.