Einbeck (red). Die CDU-Stadtratsfraktion nimmt angesichts der öffentlich vorgetragenen Vorhaltungen des Betroffenen Stellung. Danach ist klar, dass ein Fraktionsausschluss weder leichtfertig noch kurzfristig oder gar willkürlich erfolgen kann. Vielmehr gibt es dazu einen langen zeitlichen Vorlauf, einzuhaltende Formalitäten und Fristen und vor allem ein gewissenhaftes Überdenken. Im Zuge dieses Verlaufs, so die CDU-Fraktion in einer Mitteilung, habe es in den letzten Monaten eine ganze Reihe von Gesprächen und Diskussionen mit dem nun Ausgeschlossenen zu dessen Verständnis von Vertrauen, Loyalität und kollegialer Zusammenarbeit gegeben.
Zu einer tragfähigen Lösung führte dies jedoch nicht, so dass schlussendlich der Ausschluss aus der Fraktion erfolgte. Da auch der persönliche Schutzbereich betroffen ist, war und ist eine vertrauliche Behandlung verabredet worden. Zudem hat der Betroffene das Verwaltungsgericht Göttingen zur Bewertung der formalen Rechtmäßigkeit des Ausschlusses angerufen. Auch von daher wird sich die CDU-Fraktion weiter an Vertraulichkeit und Rechtmäßigkeit halten. Mit dem öffentlichen Agieren ist die für eine kollegiale Zusammenarbeit notwendige Vertrauensbasis nunmehr komplett entfallen. Helmar Breuker ist nicht mehr Mitglied der CDU-Fraktion.