Northeim/Berlin (red). Mit der Abstimmung über die Änderung des Gesetzes zur Wahl zum deutschen Bundestage hat die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP mit einer knappen Mehrheit ein mehr als umstrittenes Änderungsgesetz, welche eine massive Änderung des Wahlrechts bedeutet, nach nicht mal einem halben Jahr Debatte durchgeboxt. Die Konsequenz: Der Bürgerwille bei den direkt gewählten Abgeordneten spielt keine Rolle mehr.
Bereits vor einigen Monaten nahm der CDU-Kreisverband sehr kritisch Stellung zu den damaligen Plänen der Wahlrechtsreform der Ampel: „Schon damals kritisierten wir, dass es keine klassischen direkt gewählten Abgeordneten aus den Wahlkreisen mehr geben wird, sondern nur noch die Deckung der Anzahl der Direktgewählten durch die Parteistimmen zählen“, erklärt David Artschwager, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Northeim. Trotz aller Kritik und einem konstruktiven Alternativvorschlag der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion wurde nun ohne ausreichend ausführliche Debatte das Änderungsgesetz von SPD, Grünen und FDP durchgebracht. Da es sich bei dem Bundeswahlgesetz, welches die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Wahlen konkretisiert, um ein einfaches Bundesgesetz handelt, reicht eine einfache Mehrheit (50% + eine Stimme) im Bundestag aus, um dieses Gesetz zu ändern.
Dass eine Verringerung der Sitze im Deutschen Bundestag bei über 700 Abgeordneten dringend geboten sei, stehe parteiübergreifend außer Frage, dies hat auch der CDU Partei- und Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz in der Diskussion immer wieder klargestellt. Allerdings hat er auch immer betont, dass der Fokus hierbei auf dem Bürgerwillen liegen müsse und nicht zuerst die Parteistimmen zählen sollten, wie er zuletzt bei der Pressekonferenz der CDU/ CSU-Fraktionsvorsitzenden erklärte. Auch CDU-Kreisvorsitzender David Artschwager betonte die Wichtigkeit des Direktmandates: „Es ist den Bürgen doch einfach nicht zu vermitteln, dass ausgerechnet die Person, der sie durch eine Mehrheit im Wahlkreis das Vertrauen ausgesprochen haben, sie im Bundestag zu vertreten, dort nicht einziehen soll, weil seine Partei im Schnitt ein zu geringes Ergebnis erzielte“.
Damit ginge das weitere Problem einher, dass es Wahlkreise geben könnte, die nicht einen einzigen Abgeordneten im Bundestag hätten, welcher Sie vertreten würde. Ob dies überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, soll nach Aussage von Friedrich Merz auf Antrag der CDU/ CSU-Fraktion nun per Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Ebenso soll der Zusatz der Änderung des Bundeswahlgesetzes geprüft werden, welcher Parteien, die zwar an der 5%-Hürde scheitern, jedoch mindestens drei ihrer Kandidaten direkt gewählt wurden, einen Einzug in den Bundestag verweigern. Aktuell zieht eine Partei in den Bundestag ein, wenn sie bundesweit entweder 5 % aller Zweitstimmen erhält, oder drei ihrer Kandidaten ihren Wahlkreis direkt gewinnen. „Diese Wahlreform ignoriert nicht nur die Wichtigkeit des Bürgerwillens bei der Wahl, sondern macht die Wahlen auch noch unnötig kompliziert! So etwas verstärkt nur ohnehin schon vorhandenen Politikverdruss. Darüber hinaus ist diese wichtige Reform völlig überstürzt und ohne gebührende öffentliche Debatte durchgebracht worden. Die Ankündigung von Friedrich Merz, dieses Verfahren auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen und in Zukunft, wenn wir wieder eine ausreichende parlamentarische Stärke erlangt haben, zu korrigieren, ist absolut nötig“, so Artschwager abschließend.
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