Northeim/Göttingen (red). Große Teile der Gesellschaft fühlen sich wegen steigender Preise, hoher Mieten und steigenden Nebenkosten abgehängt und blicken verunsichert in die Zukunft. Auch in Zukunft drohen Mietanhebungen, mindestens bei den privaten Vermietern, weil in den nächsten Jahren zahlreiche geförderte Wohnungen aus der Mietpreisbindung laufen und zudem umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand notwendig werden. Die Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, öffentlich erstellten Wohnraum in großem Stil zu privatisieren, zeigen nun negative Auswirkungen, stellt die SPD-Fraktion im Northeimer Kreistag fest.
Inakzeptable Zustände herrschen nach Auffassung der SPD in Teilen der privatwirtschaftlich betriebenen Wohnungen, beispielsweise bei „Silver Wohnen“ in der Northeimer Südstadt, wie der Northeimer Kreistagsabgeordnete Sebastian Penno MdL betont und wie auch bereits in Medien geschildert wurde. Insbesondere dort zeigen sich die Folgen von undurchsichtigen Firmenkonstruktionen in drastischer Weise. Das Land Niedersachsen hat mit dem Wohnraumschutzgesetz einen wirksamen rechtlichen Rahmen geschaffen, auf die privaten Wohnungsgeber einzuwirken. Das Gesetz kann aber letztlich nur helfen, die schlimmsten Folgen zu lindern. Zum Erhalt und Ausbau eines ausreichenden, öffentlich belegbaren Wohnungsbestandes mit bezahlbaren Mieten ist kurzfristiges Handeln erforderlich.
In unserem Landkreis sind Wohnungsbaugesellschaften mit kommunaler Beteiligung ansässig. Allerdings reichen deren Aktivitäten aktuell nicht aus, den großen Bedarf an sozialem Wohnraum kurzfristig aufzubauen oder den vorhandenen Bestand schnell nachhaltig zu sanieren. In alle Überlegungen zur Problemlösung müssen sie dennoch aktiv einbezogen werden.
In angrenzenden Landkreisen (beispielsweise Göttingen, Goslar) erstellen kommunal getragene Wohnungsgesellschaften neuen Wohnraum mit sozialen Mieten in erheblicher Größenordnung. Aufgrund der aktuellen Entwicklung denken auch einige kreisangehörige Städte und Gemeinden über eigene Lösungen nach. Aber sie sind für wirkliche Handlungsoptionen allein nicht leistungsfähig genug. Angesichts der Tatsache, dass die Landkreise Göttingen und Northeim auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses zur RROP-Auslegung gerade über Möglichkeiten eines gemeinsamen Gewerbeflächen-Nutzungskatasters verhandeln, wäre es naheliegend zwischen Göttingen und Northeim zu klären, ob auch eine interkommunal in Südniedersachen agierende kommunale Wohnungsbaugesellschaft sinnvoll und zielführend ist.
Es fehlt an bezahlbarem gutem Wohnraum auch im Landkreis Northeim. In der angespannten Lage sind Wohnungsneubauten und Gespräche mit Wohnungsbauunternehmen bei örtlich bekannten Engpässen bereits jetzt, unabhängig vom geplanten Wohnraumversorgungskonzept, erforderlich.
Fakt ist, dass insbesondere in den Wachstumsregionen unseres Landkreises in den nächsten Jahren eine erhebliche Anzahl an neuen Wohnungen benötigt werden.
Darüber hinaus sollten Möglichkeiten genutzt werden, leerstehende Wohnungen, Gebäude und Häuser aufzukaufen, aus den Händen der Hedgefonds herauszulösen und wieder für den Wohnungsmarkt fit zu machen. Die vorhandenen Förderprogramme allein reichen für eine Kostendeckung wahrscheinlich nicht aus.
Die SPD-Kreistagsfraktion, die sich zu diesen und anderen Fragen auch im regelmäßigem Austausch mit den sozialdemokratischen Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis befindet, hat deshalb laut dem Fraktionsvorsitzenden Uwe Schwarz beantragt, dass Landrätin Astrid Klinkert-Kittel mit dem Landkreis Göttingen als Mehrheitsgesellschafter der Wohnbau Osterode am Harz/Göttingen GmbH erörtert, ob im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Gesellschaft auch im Landkreis Northeim tätig werden kann und ob ein Beitritt des Landkreises Northeim als Gesellschafter vorstellbar ist.
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