Bad Gandersheim (red). Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 16. September 2024 den Anträgen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 28. Februar 2024 (Az.: 1 A 258/21) stattgegeben. Mit dieser Entscheidung wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt, das den Rat der Stadt Bad Gandersheim verpflichtet hatte, die Bürgermeisterwahl vom September 2021 für ungültig zu erklären .
Bei der Bürgermeisterwahl am 12. September 2021 erhielt die amtierende Bürgermeisterin 1.880 Stimmen, während ihre Konkurrenten 1.616 und 1.517 Stimmen erhielten. In der Stichwahl am 26. September 2021 setzte sich die Bürgermeisterin mit 3.044 zu 2.271 Stimmen durch. Der Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl, eingereicht durch den Kläger, wurde von der Gemeindewahlleiterin am 8. November 2021 aufgrund eines Ratsbeschlusses zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Bürgermeisterin durch „Gespräche über den Gartenzaun“, die sie unmittelbar vor dem Wahltermin in 15 Dörfern geführt hatte, das Neutralitätsgebot im Wahlkampf verletzt habe. Diese Gespräche, die keine konkreten Anlässe hatten, wurden medial begleitet und hätten den Eindruck erweckt, dass sie sich besonders für die Anliegen der Bürger interessiere. Das Gericht stellte fest, dass diese unzulässige Einflussnahme möglicherweise das Wahlergebnis entscheidend beeinflusst habe.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufungsanträge des Stadt- und Bürgermeisteramts zurückgewiesen und das Urteil des Verwaltungsgerichts als rechtskräftig bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.