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Dienstag, 22. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
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Bad Gandersheim (red). Nachdem am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg offiziell die Abweisung der Anträge auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen vom 28. Februar per Beschluss verworfen hat ist klar: In vier Monaten muss in Bad Gandersheim ein neuer Bürgermeister bzw. eine neue Bürgermeisterin gewählt werden. Die abschließende Entscheidung über den Wahltag wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. September treffen.

Nun äußert sich auch die CDU-Stadtratsfraktion zu der Entscheidung des OVG

„Wir begrüßen den unerwartet zügigen Beschluss des OVG, schafft er doch abschließend Klarheit über die Frage, ob die Wahl von Franziska Schwarz zur Bürgermeisterin in 2021 rechtmäßig erfolgte, oder nicht“, so David Artschwager, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Der Beschluss des OVG war nötig geworden, da sowohl Franziska Schwarz als auch die Mehrheit des Stadtrates in einer Sitzung am 4. April beschlossen hatten gegen das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen, welches die Rechtswidrigkeit der Bürgermeisterwahl festgestellt und den Rat zur Neuwahl verpflichtet hatte, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen. Dieser Zulassungsantrag auf Berufung gegen das Urteil des VG Göttingen wurde nun abgewiesen.

Die CDU habe mehrheitlich gegen einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gestimmt und sei dafür gewesen, das Göttinger Urteil gleich in Rechtskraft erwachsen zu lassen, erklärt die CDU.

„Die Entscheidung des OVG bestätigt nun die mehrheitliche Position der CDU. Potentielle weitere Ermittlungen und Verfahren hinsichtlich möglicher Verfehlungen im Rahmen der rechtswidrigen Vergabe von Darlehen seien von dieser Entscheidung unberührt, deren Ergebnisse würden aber auch gespannt erwartet. Die doch sehr zeitnah erfolgte Entscheidung des OVG zeige, dass manche Beschwerde, es würde nichts passieren und Fehlverhalten bliebe ohne Konsequenzen, unbegründet sei. Stattdessen zeige sich hieran deutlich, dass der Rechtsstaat funktionsfähig sei“, führt die CDU aus. 

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens bis zur Neuwahl einer oder eines Hauptverwaltungsbeamten (HVB) sehe man seitens der CDU keine Besonderheiten. „Wir sehen in dieser Entscheidung vor allem die Chance, mit einer neuen Spitze im Rathaus künftig eine bessere Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und dem Rat als höchstem Organ der Stadt aufzubauen und überholte Strukturen aufzubrechen“, erklärt David Artschwager für die CDU-Fraktion abschließend.“

Foto: CDU

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