Bad Gandersheim (red). Am 24. Oktober wird die nächste Stadtratssitzung stattfinden. Hierbei handelt es sich um eine außerordentliche Sitzung. Neben einigen formellen Themen sind auf der Tagesordnung vier Anträge der CDU-Fraktion zu finden. Es handelt sich neben der Einführung eines Personalberichtes, eines Finanzcontrolling-Berichtes, und einer Meldepflicht für freie Haushaltsreste auch um einen Antrag zur Beauftragung eines juristischen Gutachtens hinsichtlich der Frage, welche Schadensersatzansprüche die Stadt aufgrund der Vergabe des 700.000 Euro-Darlehens haben könnte. Zu diesen Anträgen äußert sich nun die Fraktion und erläutert die Hintergründe.
Zwei wichtige Punkte für die CDU sind die Themen der Entwicklung der Finanzen im laufenden Haushaltsjahr und die Entwicklung der Personalsituation in der Stadt. Immer wieder hat die CDU dahingehende Anfragen gestellt und auch im Rahmen der Haushaltsdebatten die Themen Transparenz und die Absehbarkeit von Entwicklungen gefordert. Mit den nun eingereichten Anträgen möchte man diese Ziele nun erreichen: „Wir haben mit den entsprechenden Personal- und Finanzcontrolling-Berichten auf Landkreisebene gute Erfahrungen gemacht und können hierdurch die unterjährige Entwicklung der Finanzen und auch des Personals dank aktueller Zahlen und Aussagen zu Stellenbesetzungen besser einschätzen. Das wollen wir auch in der Stadt etablieren“, erklärt Fraktionsvorsitzender David Artschwager, der im Kreistag auch im Ausschuss für Personal und Finanzen sitzt. Bisher war dies nur jeweils einmal jährlich während der Haushaltsberatungen der Fall. Zu der gewünschten Transparenz gehört auch der Aspekt der öffentlichen Vorstellung und Diskussion der Berichte.
Ebenfalls in den Themenbereich Finanzen und Haushalt vorstoßend ist der Antrag der CDU zu dem Thema der Haushaltsreste. Hier kann es immer wieder vorommen, dass in einem Haushaltsplan Mittel für Maßnahmen, oder Einkünfte/ Erträge eingeplant werden, die am Ende besser als geplant abschließen, sodass ein freier Haushaltsrest entsteht, welcher wieder frei verplant werden kann. Gerade in der derzeitig angespannten Haushaltslage kommt solchen freien Mitteln aber immer größere Bedeutung zu, da auch in der Kommunalpolitik die Frage der Finanzierbarkeit politischer Ideen im Fokus steht. Hier möchte die CDU nun mit ihrem Antrag der Einführung eines institutionalisierten Mitteilungswesens für Haushaltsreste eine bessere Übersichtlichkeit etablieren.
Als vierte Initiative hat die CDU-Fraktion den Antrag „Einholung eines juristischen Gutachtens betreffend Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte Personen hinsichtlich des 700.000 Euro-Darlehens“ für die Ratssitzung gestellt. Ziel dieses Antrages ist es zu prüfen, welche Ansprüche die Stadt Bad Gandersheim hinsichtlich der rechtswidrigen Vergabe, bzw. ausgebliebenen, verzinsten Rückzahlung des letzten LaGa-Darlehens über 700.000 Euro gegen beteiligte Personen haben könnte. Hierbei soll die Eingrenzung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen oder einen bestimmten Personenkreis bewusst offengelassen werden, um eine möglichst umfassende Prüfung zu gewährleisten. „Wir finden, dass die Stadt nicht auf den Kosten für dieses rechtswidrige Darlehen sitzen bleiben darf, sondern geprüft werden muss, ob es Ansprüche auf Ersatz gibt und gegen wen diese sich richten“, heißt es zu diesem Thema seitens der CDU-Fraktion.“
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