Einbeck (red). Seit dem 1. November dieses Jahres sollen Vereine und Organisationen von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische, Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) profitieren: Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.
„Das sind gute Neuigkeiten für mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete René Kopka. „In diesen Vereinen und Organisationen kommen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ihre Arbeit trägt zu einer starken Demokratie in Niedersachsen bei. Dieses Engagement unterstützt die rot-grüne Landesregierung“, sagt Kopka.
Die Vereinbarung sei auch eine Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in diesen Vereinen und Organisationen engagieren und mit ihrer Arbeit für das Gemeinwohl einsetzen, so Kopka.
„Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu einer Million Euro jährlich zur Verfügung“, schildert Kopka, Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den finanziellen Rahmen der Vereinbarung. Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde.
Niedersächsische Landjugend: „Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass die Bedingungen, an die die Übernahme geknüpft sind, für einen Großteil der Veranstaltungen unserer Untergliederungen nicht zu erfüllen sind.“
„Diese Initiative und die damit verbundene Wertschätzung von ehrenamtlichem Engagement durch die Landesregierung ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Insbesondere in Zeiten, in denen unsere Demokratie wehr- und standhaft sein muss, ist es wichtig, Institutionen der sozialen Bildung und Demokratiestärkung bei ihren Aktivitäten zu unterstützen“, erklärt die Niedersächsische Landjugend in einem Statement.
Für die Ortsgruppen der Niedersächsischen Landjugend e.V. ist diese scheinbar großzügige Gebührenübernahme jedoch nur auf den ersten Blick eine Unterstützung. Bei genauerem Hinsehen falle auf, dass die Bedingungen, an die die Übernahme geknüpft sind, für einen Großteil der Veranstaltungen unserer Untergliederungen nicht zu erfüllen seien, führt Anne Eimer von der Niedersächsischen Landjugend weiter aus.
„Dies beginnt bereits damit, dass nur ein geringer Teil unserer Untergliederungen selbst als gemeinnützig anerkannt ist. Weiterhin ist die Begrenzung auf 500qm Fläche und die Maßgabe, dass kein Eintrittsgeld eingenommen werden darf, für Veranstaltungen unserer Untergliederungen eher ein Ausschlusskriterium als eine wahre Hilfe. Ohne Eintrittsgelder, die zur Kostendeckung beitragen, lassen sich Veranstaltungen auch bei ehrenamtlichem Einsatz in der Regel nicht realisieren“, gibt die Landjugend zu benken.
„Neben den Kosten für die Musik müssen Nutzungsgebühren für Veranstaltungsräume gezahlt und zahlreiche Auflagen erfüllt werden. Diese beginnen bei der Bereitstellung von einer vorgeschriebenen Anzahl an Sanitäranlagen und hören bei der Gestellung von Sicherheitspersonal und Sanitätsdiensten noch lange nicht auf. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen birgt für jeden Verein daher immer ein finanzielles Risiko. Wir begrüßen ausdrücklich den Vorstoß, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen finanziell zu entlasten und damit Engagement zu fördern. Damit Vereine davon profitieren können, müssen die Bedingungen aber auch erfüllbar sein“, fügen die Verantwortlichen der Landjugend an.
Hintergrund: GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im LSB organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.