Hannover/Einbeck (red). Der Niedersächsische Landtag hat in der zurückliegenden Sitzungswoche eine Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes beschlossen. Angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wurde von 1999 bis 2009 das Sondervermögen „Niedersächsische Landesversorgungsrücklage“ zur Abfederung künftiger Versorgungsleistungen gebildet. Die Rücklage darf seit dem Haushaltsjahr 2009 für Versorgungsaufwendungen verwendet werden. Aktuell umfasst dieses Vermögen rund 714 Millionen Euro.
„Angesichts der demografischen Entwicklung und des wachsenden Kreises an Versorgungsempfängern ist es entscheidend, dass Niedersachsen nicht nur die finanzielle Sicherheit, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung bei der Geldanlage in den Vordergrund rückt“, erklärt der SPD-Finanzpolitiker René Kopka. „Viele private Anlegerinnen und Anleger achten heute bereits auf Umwelt- und Sozialkriterien bei ihren Investitionen - sei es bei Aktienfonds oder anderen Anlagemöglichkeiten. Diese Standards sollen nun auch für das Land Niedersachsen gelten. Es ist an der Zeit, dass der Staat hier mit gutem Beispiel vorangeht“, so Kopka weiter.
Mit der Gesetzesänderung wird nun die Möglichkeit eröffnet, das Spektrum der Anlagemöglichkeiten zu erweitern: Werden zukünftig Mittel der Versorgungsrücklage angelegt, kann nun neben Ertrag und Sicherheit auch die Nachhaltigkeit als weiteres Grundprinzip der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.
Die Anlagemöglichkeiten des Landes werden zudem um europäische Emittenten sowie die Europäische Union selbst erweitert. Auch das mit mehreren hundert Milliarden Euro konzipierte Konjunkturprogramm NextGenerationEU wird durch die Ausgabe von Wertpapieren über mehrere Jahre finanziert. Durch das beschlossene Gesetz wird es in das Anlageuniversum der Niedersächsischen Versorgungsrücklage aufgenommen.
„Niedersachsen kann so mit seinen eigenen Geldanlagen am Kapitalmarkt einen Beitrag dazu leisten, Finanzströme in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu lenken. Wir unterstützen damit aktiv die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung und leisten einen wichtigen Beitrag für eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Finanzpolitik. Solche Investitionen sind nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern tragen auch zu einer positiven Entwicklung unserer Gesellschaft und unserer Umwelt bei“, betont René Kopka abschließend die besondere Bedeutung der Gesetzesänderung.
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