Einbeck (red). Mit einer neuen Härtefallregelung will das Land Niedersachsen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vor unverhältnismäßigen Belastungen durch die Grundsteuerreform schützen. Die beiden SPD-Landtagsabgeordneten René Kopka (Wahlkreis Einbeck) und Sebastian Penno (Wahlkreis Northeim) begrüßen die vom Landeskabinett beratene Änderung ausdrücklich.
Hintergrund ist das neue Flächen-Lage-Modell, das seit Kurzem als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient. In einigen Fällen führt dieses Modell zu besonders hohen Belastungen – etwa wenn die steuerliche Bewertung nicht mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmt. Die Landesregierung reagiert nun mit einer landesrechtlichen Ergänzung.
Entlastung bei unzumutbarer Belastung
„Das neue Gesetz schützt Menschen vor Härtefällen und sorgt dafür, dass die Grundsteuer in Niedersachsen auch in besonderen Einzelfällen fair bleibt“, erklärt René Kopka, Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.
Geplant ist, dass Gemeinden auf Antrag einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Grundsteuer gewähren können – dann, wenn die Belastung im Einzelfall als unzumutbar einzustufen ist. Besonders profitieren sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen, bei denen Größe, Nutzung und Bewertung deutlich auseinanderfallen.
Beispiele: Resthöfe, Reitplätze, Außenbereiche
Sebastian Penno nennt konkrete Fälle: „Das betrifft zum Beispiel ehemalige landwirtschaftliche Resthöfe mit ungenutzten Nebengebäuden, Grundstücke im Außenbereich, die gar nicht bebaut oder genutzt werden dürfen, oder auch spezielle Flächen wie Reitplätze oder Golfanlagen außerhalb kommunaler oder vereinsgebundener Nutzung.“
Die Entscheidung über einen möglichen Steuererlass trifft jeweils die zuständige Gemeinde. Ein Antrag kann bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden – für das Jahr 2025 also bis zum 31. März 2026. Hat sich an der Sachlage nichts geändert, reicht ein einmaliger Antrag auch für Folgejahre aus.
Maßvolle Korrektur bei gleichzeitiger Stabilität
„Wir geben den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, um Einzelfälle gerecht zu lösen – gleichzeitig stellen wir sicher, dass das neue Grundsteuermodell insgesamt stabil und gerecht bleibt“, betont Kopka. Auch Penno unterstreicht den regionalen Spielraum: „Niedersachsen nutzt mit dieser Regelung die Spielräume des Bundesrechts, um regionale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.“
Mit der Neuregelung will das Land sowohl individuelle Härten abfedern als auch das Vertrauen in die Reform der Grundsteuer stärken. Für Betroffene bietet die neue Regelung nun eine konkrete und geregelte Möglichkeit zur Entlastung.
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