Landkreis Northeim (red). Frauke Brosius-Gersdorf ist von ihrer Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht zurückgetreten. Als Grund nannte sie unter anderem, dass sie die Wahl der anderen Nominierten nicht gefährden will und verhindern möchte, dass sich durch ihre Kandidatur der Koalitionsstreit mit unabsehbarer Auswirkung auf die Demokratie zuspitzt. Dies sei nach Sicht der SPD-Frauen im Unterbezirk Northeim-Einbeck eine achtunggebietende Haltung und ihre Einschätzung sei sehr wahrscheinlich richtig. Die Entscheidung von Frauke Brosius-Gersdorf bedauert die Arbeitsgemeinschaft jedoch zutiefst.
Letztlich muss man nach Sicht der SPD-Frauen aufgrund der Entwicklung der vergangenen Wochen zu folgendem Ergebnis kommen:
- Teilen der CDU/CSU-Fraktion ist nicht nachvollziehbar, dass eine Abwägung der Lebens- und Gesundheitsrechte einer schwangeren Frau gegenüber denen eines Embryos denkbar sein könnte. Tatsächlich erfolgt eine solche Abwägung allerdings bereits jetzt in §§ 218 ff. STGB.
- Mit einer weiblichen Juristin, die sich mit diesem Thema professionell beschäftigt hat und für das höchste Richteramt der Republik kandidiert, muss man als CDU/CSU- Fraktion noch nicht einmal im Konfliktfall sprechen. Stattdessen wirkt man daran mit, oder nimmt es tatenlos hin, dass sie selbst auf ihre Kandidatur verzichtet.
Der Fall von Frauke Brosius-Gersdorf sei eine überdeutliche Mahnung, was Frauen passiert, die öffentlich eine eigene Meinung insbesondere zu Themen vertreten, die konservative oder rechte Ansichten auch nur zur Diskussion stellen.
Diese Gefahr wird Ansicht der SPD-Frauen nach zunehmen und sie fordern, dass die demokratischen Parteien auf Bundes-, Landes, - sowie kommunaler Ebene mehr als bisher Anstrengungen unternehmen,
- die Kandidatur von Frauen für alle Ämter in diesem Rechtsstaat zu unterstützen,
- sie in ihrer freien Meinungsäußerung zu stärken und
- sie darüber hinaus vor undemokratischen Angriffen in Schutz zu nehmen.