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Freitag, 19. Dezember 2025 Mediadaten wsr.tv
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Landkreis Northeim (red). Der Kreistag des Landkreises Northeim hat am vergangenen Freitag die neuen Gebühren für die Abfallentsorgung im Jahr 2026 unverändert beschlossen. Zuvor war die entsprechende Sitzungsvorlage im Ausschuss für Abfallwirtschaft mehrheitlich angenommen worden. Die Kreisabfallwirtschaft Northeim hatte die Gebühren neu kalkuliert, wobei sich die Benutzungsgebühren weiterhin an den tatsächlichen Kosten orientieren, um eine kostendeckende, aber nicht überdeckende Finanzierung sicherzustellen.

Gebührenanpassungen treten 2026 in Kraft

Die beschlossene Kalkulation sieht in mehreren Bereichen deutliche Steigerungen vor. Für private Restmüllbehälter erhöhen sich die Gebühren im Durchschnitt um 5,73 Prozent. So steigt der Preis für einen 80-Liter-Restmüllbehälter von 209,60 Euro im Jahr 2025 auf 221,60 Euro im Jahr 2026. Der Preis für einen 60-Liter-Restmüllbehälter erhöht sich von 157,20 Euro auf 166,20 Euro.

Auch bei den Bioabfallbehältern sind Anpassungen vorgesehen. Ein 80-Liter-Biomüllbehälter kostet künftig 63,20 Euro statt bislang 60,00 Euro, was einer Erhöhung von insgesamt 5,33 Prozent entspricht. Für gewerbliche Restmüllbehälter wurde ein Plus von durchschnittlich 5,92 Prozent beschlossen.

Deutlich stärker fällt die Anpassung beim Sperrmüllexpress aus: Hier steigt die Gebühr von 160 Euro auf 185 Euro, was einer Erhöhung um 15,6 Prozent entspricht.

Steigende Kosten als Hauptursache

Nach Angaben der Kreisabfallwirtschaft Northeim sind die Gebührenanpassungen vor allem auf deutlich gestiegene Kosten zurückzuführen. Dazu zählen höhere Umlagen an den Abfallzweckverband Südniedersachsen, steigende Personal- und Energiekosten sowie erhöhte Ausgaben für Kraftstoffe, Mautgebühren und Entsorgungsdienstleistungen wie Transport, Sortierung und Verwertung.

Auch die Verwaltungsaufwendungen und Fremdleistungen hätten zugenommen. Die Umlage an den Abfallzweckverband steige um 625.600 Euro auf rund sechs Millionen Euro. Zusätzlich wirkten sich Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst auf die Personalkosten aus.

Deponiegebühren bleiben stabil

Unverändert bleiben die Gebühren auf den Deponien in Einbeck, Brandisbreite, Verliehausen und Blankenhagen. Dort weisen die Betriebs- und Entsorgungskosten gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Abweichungen auf.

Mit dem Beschluss des Kreistags treten die neuen Gebührenregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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