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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Auf Vorschlag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hat der Kreistag am vergangenen Freitag beschlossen für Kinder in der 1. Klasse der Grundschulen bei Bedarf Frühförderungsmaßnahmen zu bewilligen. Grundlage für die Entscheidung waren Untersuchungsergebnisse der Gesundheitsdienste, welche Entwicklungsdefizite bei den künftigen Schüler:innen der 1. Klassen festgestellt haben.

Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen ist der Anstieg von Entwicklungsdefiziten bei Kindern im Kindergartenalter im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie deutlich geworden. Die Untersuchungen erstrecken sich im Wesentlichen auf die Bereiche Sprache / Sprachverständnis, Konzentration, Wahrnehmung, Verhalten, Feinmotorik und Grobmotorik. Bei den aktuell untersuchten Kindern wurden bei 85 Prozent der Kinder durchschnittlich in jeweils zwei Bereichen Entwicklungsdefizite festgestellt. In den zurückliegenden Jahren betraf dies noch rund jedes zweite Kind mit einer Auffälligkeit in einer der vorgenannten Bereiche.

Es bestehen nach Einschätzung von Amtsärztin Dr. Regina Pabst keine Zweifel, dass die wesentlichen Gründe für die Veränderung in den Begleitumständen zur Corona-Pandemie zu suchen sind. Durch diese multiplen Bedarfslagen ergeben sich deutlich steigende Bedarfe bei der Frühförderung der Kindergartenkinder. Dies betrifft sowohl die Anzahl der zu fördernden Kinder als auch den zeitlichen Umfang für die Fördermaßnahmen.

„Die Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchungen haben bestätigt, dass die Auswirkungen aus der Corona-Pandemie gerade auch die ganz jungen Menschen unserer Gesellschaft treffen“, führt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel aus. „Aus meiner Sicht ist es aufgrund der nunmehr festgestellten Defizite unabdingbar, die Frühförderung als Einzel- und Gruppenförderung dort anzubieten, wo der Bedarf deutlich sichtbar ist.“

Laut Landrätin Astrid Klinkert-Kittel gibt es dafür über den allgemeinen Bildungsauftrag der Schulen hinaus weder für das Land noch für den Landkreis einen gesetzlichen Auftrag. Das ändere aber nichts an dem dringenden Handlungsbedarf, um die aufgezeigten Entwicklungsdefizite so gut wie möglich abzubauen. „Denn genau das ist die Basis für einen gelingenden Schulunterricht und eine altersgerechte persönliche Entwicklung der jungen Menschen“, sie sei dem Kreistag dankbar, dass er dem Vorschlag gefolgt ist. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel geht davon aus, dass von den rd. 1.100 Kindern des kommenden 1. Schuljahres rd. 10% der Kinder einen Einzel- und Gruppenförderbedarf haben werden. Davon ausgehend hat der Kreistag für das Jahr 2022 außerplanmäßige Haushaltmittel von rund 300.000 Euro bereitgestellt.

Eltern, bei deren Kindern Auffälligkeiten festgestellt wurden, werden aufgefordert, sich mit einer Frühförderstelle in Verbindung zu setzen. Diese erstellt einen Kurzbericht über das Kind, welcher auch einen Entwicklungstest beinhaltet. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird dieser an den Landkreis Northeim übermittelt, geprüft und entsprechend bewilligt. Im Landkreis Northeim befinden sich 2 Frühförderstellen, mit denen der Landkreis Northeim als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe eine Vereinbarung abgeschlossen hat: Die Freie Heilpädagogische Frühförderstelle Petra Lösky, Breite Str. 59, 37154 Northeim (Tel.: 05551/5428526 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) und das Pädagogisch-Therapeutische Förderzentrum (PTZ), Fröbelstr. 1 in 37574 Einbeck (Tel.: 05561/ 94930 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

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