Berlin/Einbeck (red). Bundestagsabgeordneter Dr. Roy Kühne berichtet über den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Reform des Bund-Länder-Finanzausgleiches und die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses am Donnerstag. Nach intensiven Beratungen werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine solide Basis für die Zeit von 2020 bis mindestens 2030 gestellt. Mit einem umfangreichen Gesetzgebungspaket, zu dem auch Grundgesetzänderungen gehören, steht mit dieser Reform die gesamtstaatliche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit im Vordergrund.
Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen horizontalen Finanzausgleich untereinander abgefedert, sondern über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Der Bund wird sich zusätzlich jährlich beteiligen, im Jahr 2020 beläuft sich diese Beteiligung auf rund 9,5 Milliarden Euro.
Im Bund-Länder-Verhältnis wird es strukturelle Verbesserungen geben - so wird der Stabilitätsrat gestärkt, indem er die Einhaltung der Schuldenbremse auch auf Länderebene überwacht. Der Einfluss des Bundes auf die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Bundesmittel wird vergrößert. Außerdem werden die Weisungsmöglichkeiten des Bundes beim Steuervollzug gestärkt, wodurch der Vollzug im Finanzwesen effizienter wird.
Ein zentrales Bürgerportal wird eingerichtet, mit dem Dienstleistungen von Bund und Ländern digital leicht erreichbar sein werden. Der Bund wird zukünftig die Möglichkeit haben, finanzschwachen Kommunen Finanzmittel für die Sanierung von Schulen zur Verfügung zu stellen. Die Kernzuständigkeit für das Bildungswesen wird jedoch weiterhin bei den Ländern bleiben.
Mit diesem Paket wird auch der Unterhaltsvorschuss, eine Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder, überarbeitet. Die Unterhaltsleistungen werden auf betroffene Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erweitert, so kommen die 12- bis 17-Jährigen als neue Anspruchsberechtigte hinzu. Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Diese wird ab 2021 für eine effizientere und schnellere Gestaltung bei Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen zuständig sein.
„Die Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen waren ein wichtiges Vorhaben dieser Legislaturperiode. Es wurde sehr lang und ausführlich diskutiert. Und es ist gut, dass nun Bund und Länder eine finanzielle Planungssicherheit haben. Für viele Kommunen wird das großzügige Engagement des Bundes eine große Hilfe sein. Ganz besonders freut mich, dass Alleinerziehende jetzt besser unterstützt werden und die Altersgrenze der Kinder für einen Leistungsanspruch erhöht wurde. Jetzt gilt es, das gesamte Paket umzusetzen.“ sagte Roy Kühne nach insgesamt neun namentlichen Abstimmungen.