Northeim (lpd). Wer in Deutschland offene bzw. unverpackte Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder diese in Verkehr bringen möchte, benötigt gemäß Infektionsschutzgesetz eine Belehrung vom zuständigen Gesundheitsamt. Diese Belehrungen wurden bisher durch Mitarbeiter*innen Gesundheitsamtes des Landkreises Northeim in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Ab sofort wird diese Dienstleistung auch digital angeboten.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat nun die Möglichkeit, zeitunabhängig die Belehrung am heimischen Computer selbst durchzuführen. Anhand von Videos und anschließenden Multiple-Choice-Fragen werden alle nötigen Inhalte bereitgestellt. Im Anschluss wird die Bescheinigung per Post zugestellt. Die Videos sind in deutscher Sprache, können aber dank Untertiteln in 6 weiteren Sprachen angesehen werden. Auch der Fragenkatalog kann auf die gewünschte Sprache eingestellt werden. Die terminliche sowie räumliche Unabhängigkeit und die sprachliche Vielfalt bauen somit viele Hürden ab. Weiterhin bleibt es für unsere Bürger*innen aber auch möglich, die Belehrung in Präsenzveranstaltungen wahrzunehmen.
Das Online-Verfahren wird vom Niedersächsischen Bürgerportal NAVO bereitgestellt und ist die erste NAVO-Dienstleistung im Landkreis Northeim. Die Online-Dienstleistung und weitere Informationen stehen unter www.landkreis-northeim.de/infektionsschutzbelehrung zur Verfügung.