Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 22. April 2025 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Wer in Deutschland offene bzw. unverpackte Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder diese in Verkehr bringen möchte, benötigt gemäß Infektionsschutzgesetz eine Belehrung vom zuständigen Gesundheitsamt.  Diese Belehrungen wurden bisher durch Mitarbeiter*innen Gesundheitsamtes des Landkreises Northeim in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Ab sofort wird diese Dienstleistung auch digital angeboten.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat nun die Möglichkeit, zeitunabhängig die Belehrung am heimischen Computer selbst durchzuführen. Anhand von Videos und anschließenden Multiple-Choice-Fragen werden alle nötigen Inhalte bereitgestellt. Im Anschluss wird die Bescheinigung per Post zugestellt. Die Videos sind in deutscher Sprache, können aber dank Untertiteln in 6 weiteren Sprachen angesehen werden. Auch der Fragenkatalog kann auf die gewünschte Sprache eingestellt werden. Die terminliche sowie räumliche Unabhängigkeit und die sprachliche Vielfalt bauen somit viele Hürden ab. Weiterhin bleibt es für unsere Bürger*innen aber auch möglich, die Belehrung in Präsenzveranstaltungen wahrzunehmen.

Das Online-Verfahren wird vom Niedersächsischen Bürgerportal NAVO bereitgestellt und ist die erste NAVO-Dienstleistung im Landkreis Northeim. Die Online-Dienstleistung und weitere Informationen stehen unter www.landkreis-northeim.de/infektionsschutzbelehrung  zur Verfügung.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif?width=294&height=254