Northeim (lpd). Die Kreisabfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Abfallgebühren auch quartalsweise bezahlt werden können. Damit diese zahlweise bereits beim nächsten Abfallgebührenbescheid berücksichtigt werden kann, muss der Antrag bis zum Jahresende vorliegen. Beim quartalsweisen Zahlungsrhytmus sind die Gebühren zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Erforderlich ist ein SEPA-Lastschriftmandat, das schriftlich erteilt werden muss. Der Vordruck ist online unter www.landkreis-northeim.de/abfallgebuehren zu finden.