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Samstag, 11. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Die Gebühren für die Entsorgung von Restmüll im Landkreis Northeim erhöhen sich ab dem 1. Januar 2023 für private Haushalte um rund 20 Prozent und für Gewerbebetriebe um rund 15 Prozent. Die Bioabfallbehälter werden gegenüber 2022 nicht verändert. Die Abfallgebühren im Landkreis Northeim sind zuletzt im Jahr 2021 gestiegen und seit 2014 zweimal gesenkt worden, sodass sich eine durchschnittliche Erhöhung um ca. 1,96 % seit 2003 ergibt. Der Kreistag hat der Gebührenkalkulation der Abfallgebühren 2023 in seiner vergangenen Sitzung zugestimmt.

Veränderung in gebührenrelevanten Bereichen

Gründe für die Gebührenerhöhung sind, dass die in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse nicht mehr ausreichen, um die Abfallgebühren für die Abfallbehälter konstant zu halten. Darüber hinaus haben sich aufgrund der eingebrochenen Papiernachfrage auf dem Weltmarkt die Papiererlöse verringert, was für die Kreisabfallwirtschaft Mindereinnahmen zur Folge hat.

Auch die massiven Kostensteigerungen insbesondere bei den Entsorgungs-, Energie- und Kraftstoffkosten sowie eine gestiegene Umlage an den Abfallzweckverband Südniedersachsen (Mehraufwand von etwa 914.000 € gegenüber dem Jahre 2022) tragen zu den nun notwendigen Gebührenerhöhungen bei. Lediglich die Gebühren für die Anlieferungen für die Fraktion Altholz bzw. Containergestellung können aufgrund von günstigeren Konditionen für die Entsorgung reduziert werden.

Notwendige Erhöhung hat sich abgezeichnet

Bereits bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2020/ 2021 im Herbst 2019 zeichnete sich für die kommenden Jahre eine Erhöhung Restabfallgebühr ab. Die Erhöhung konnte bisher vermieden werden, weil Überdeckungen aus Vorjahren die bereits seit 2017 entstehenden Defizite in den Wirtschaftsplänen der Kreisabfallwirtschaft ausgleichen konnten. Die genannten Veränderungen bei verschiedenen gebührenrelevanten Faktoren haben nunmehr eine sofortige Anpassung der Gebühren zwingend erforderlich gemacht, um Defizite zu vermeiden, die im Rahmen der Regelungen des Abgabenrechts nicht mehr zeitnah auszugleichen wären.

Gebührenkalkulation unterliegt betriebswirtschaftlichen und gesetzlichen Regeln

Generell setzt sich die Gebührenkalkulation aus zahlreichen Faktoren zusammen und unterliegt gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Regeln. So können z.B. Schwankungen bei den Verkaufserlösen für Papier, den Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sowie Holz und Bioabfall, die Gebühr entscheidend beeinflussen. Zu den Gesamtkosten gehören beispielhaft auch anteilige Kosten für Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, Abschreibungen auf Gebäude und Fahrzeuge, die nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge gleichmäßig zu bemessen sind, sowie eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals.

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums (1-3 Jahre) die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so ist die Kostenüberdeckung innerhalb der auf ihre Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen; eine Kostenunterdeckung soll innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Geregelt ist dies im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz. Diese gesetzlichen Regelungen begünstigen starke Gebührenschwankungen. So wurde die Gebühr für Privathaushalte erst in 2017 um über 14 % gesenkt.

Übersicht über Gebührenentwicklung seit 2003

Ein durchschnittlicher Haushalt mit Restmüll-, Bio- und Papiertonne wird mehr als 60x jährlich mit einem Müllfahrzeug und meist drei Mitarbeitenden angefahren. Die Gebührenentwicklung der vergangenen Jahre stellt sich am Beispiel einer 120 l Tonne Restabfall wie folgt dar:   

 

Zeitpunkt:

Gewerbe

Privathaushalt

01.01.2003

         144,00 €

                 218,40 €

01.01.2004

         148,80 €

                 218,40 €

01.01.2005

         176,40 €

                 234,00 €

01.01.2006

         176,40 €

                 234,00 €

01.01.2007

         183,60 €

                 240,00 €

01.01.2008

         183,60 €

                 240,00 €

01.01.2009

         183,60 €

                 240,00 €

01.01.2010

         199,20 €

                 274,80 €

01.01.2011

         199,20 €

                 274,80 €

01.01.2012

         199,20 €

                 274,80 €

01.01.2013

         199,20 €

                 274,80 €

01.01.2014

         199,20 €

                 261,60 €

01.01.2015

         199,20 €

                 261,60 €

01.01.2016

         199,20 €

                 261,60 €

01.01.2017

         180,00 €

                 224,40 €

01.01.2018

         180,00 €

                 224,40 €

01.01.2019

         122,40 €

                 224,40 €

01.01.2020

         122,40 €

                 224,40 €

01.01.2021

         150,00 €

                 258,00 €

01.01.2022

         150,00 €

                 258,00 €

01.01.2023

         172,80 €

                 308,40 €

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