Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim beabsichtigt das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Schwülme im Gebiet der Städte Hardegsen und Uslar sowie dem Flecken Bodenfelde im Landkreis Northeim gesetzlich festzusetzen. Ziel ist es, Schäden durch Hochwasser zu verringern bzw. zu vermeiden.
Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schwülme sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, etwaige Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des Gebietes vorzubringen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft bis zum 14.04.2023. Diese Beteiligung kann schriftlich, per E-Mail an
Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, erfolgt die Beratung der Verordnung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag. Die Verordnung würde dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.
Weitere Informationen zum laufenden Beteiligungsverfahren sowie der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Schwülme können auf der Website des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Eine Einsicht in die Unterlagen kann ab dem 01.03.2023 bei den Städten Hardegsen und Uslar, dem Flecken Bodenfelde oder auch bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Northeim (Zimmer 160 Anbau) bis zum 31.03.2023 erfolgen. Eine telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins für die Einsichtnahme wird angeraten.
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