Northeim (red). Inwieweit sich eine Umgestaltung des Münsterplatzes mit historischen und ethischen Aspekten vereinbaren lässt, stellt Stadtarchivar und Archäologe Dr. Stefan Teuber in der folgenden Sachinformation dar.
Historischer Kirchfriedhof Münsterplatz
Eine Umgestaltung des Münsterplatzes sieht wegen des ethischen Aspektes bei der Freilegung von Bestattungen und deren, besonders im höheren Niveau bereits gestörten Resten, eine schonende Bergung vor. Im Leistungsverzeichnis der Umgestaltungsmaßnahme ist der pietätvolle Umgang mit den menschlichen Bestattungsresten und deren Bergung durch eine archäologische Fachfirma aufgenommen. Die Bestattungshorizonte liegen in einer Tiefe von 0,8 m bis ca. 2,20 unter Oberfläche.
Der Münsterplatz und der darauf befindliche ehemalige Kirchfriedhof sind entweiht und unterliegen keiner geistlichen oder religiösen Widmung mehr. Die geborgenen menschlichen Skelettteile sollen auf dem heutigen Friedhof im geweihten Friedhofsbereich wiederbestattet werden. Alternativ wird erwogen, ob sie auf dem Münsterplatz in einem besonderen, vor Baumaßnahmen geschützten Bereich wieder bestattet werden können. Begleitet wird die Bestattung durch eine geistliche Person. Bei einer Baumaßnahme 1973 nahe dem heutigen Pavillon und einer Sondageschachtung des Eigenbetrieb-Abwassers 2022 nahe dem Bürgerbrunnen wurden keine Bestattungen im anatomischen Verbund angetroffen, sondern nur einzelne verlagerte und fragmentierte Skelettteile.
Der historische Kirchfriedhof lag westlich, südlich und östlich der romanischen Klosterkirche bzw. dessen gotischen Nachfolgebau, der nie ganz fertig gewordenen Münsterkirche (Baubeginn 1487) und ist auf den eigentlichen Münsterplatz nördlich der Breiten Straße beschränkt. Bestattungen wurden bis zum Rezess bzw. Vertragsabschluss im Jahr 1790 vorgenommen, danach auf dem Alten Friedhof Höckelheimer Tor.
Rezess
Am 8. Oktober 1790 ist ein Vertrag, sogenannter Rezess, zwischen dem Kloster-Stift und Magistrat der Stadt Northeim geschlossen worden. Inhaltlich geht es dabei um die Aufgabe des alten Kirchfriedhofes und über die Nutzung desselben als Esplanade sowie Verlegung des Friedhofes in den Wallbereich nördlich des Höckelheimer Tores. Vertraglich wurde festgelegt, dass der Platz nicht bebaut werden solle, sondern als Esplanade zur freien Begehung und Erbauung der Bürger dienen müsse. Auch nach einer möglichen Umgestaltung des Münsterplatzes, wird diese Regelung weiterhin Berücksichtigung finden.