Einbeck (red). Die Stadt Einbeck ehrt jährlich Sportlerinnen und Sportler für ihre besonderen Leistungen im Sport im Rahmen einer Feierstunde. Die Richtlinien der Stadt Einbeck sehen eine Ehrung von Sportlern/innen der Einbecker Sportvereine, Schüler/innen aus Schulen in Einbeck, Sportabzeichenabsolventen sowie sonstigen Sportlern/innen vor, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Einbeck haben. Die Richtlinien für die Sportlerehrung sind unter www.einbeck.de einzusehen.
Sportler/innen der Vereine im Gebiet der Stadt Einbeck einschließlich der Ortschaften werden jedes Jahr entsprechend den Richtlinien von ihren Vereinen der Stadt Einbeck zur Ehrung gemeldet. Nach den Richtlinien besteht aber auch die Möglichkeit, diejenigen Sportler/innen zu ehren, die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Einbeck haben (einschl. der zur Stadt Einbeck gehörenden Ortschaften), aber nicht für einen Einbecker Sportverein starten.
Da diese Sportler/innen nicht von ihren Vereinen zur Sportlerehrung angemeldet werden, ergeht der Aufruf an diese Sportler/innen oder deren Eltern, sofern die in den Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Einbeck aufgeführten Grundsätze zutreffen, direkt eine Meldung an die Stadt Einbeck, Sachgebiet Bildung, Familie, Soziales - Team Schulen und Sport - , Teichenweg 1, 37574 Einbeck, bis zum 15.01.2024 vorzunehmen. Nachweise über die erzielten Leistungen im Jahr 2023 sind der Meldung beizufügen. Für Rückfragen und Meldungen steht Ihnen Frau Niemeier vom Team Schulen und Sport, Tel. 05561 / 916 238, E-Mail: