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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Neue Wege beschreitet der Landkreis Northeim ab 1. Dezember 2023 bei der notfallmäßigen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Im Rahmen eines einjährigen Modellversuchs ist in Zusammenarbeit mit der CuraLiving GmbH im „CuraLiving Wohnpark“ in Einbeck eine rund um die Uhr erreichbare Anlaufstelle eingerichtet worden. Diese steht zur Verfügung, wenn bei plötzlichem Ausfall einer Pflegeperson für die pflegebedürftige Person eine Übergangsbetreuung notwendig wird.

Regelmäßig entsteht Handlungsbedarf, wenn kurzfristig eine Pflegeperson ausfällt und eine spontane Verhinderungspflege für die zurückgebliebene, pflegebedürftige Person nicht in der gebotenen Zeit organisiert werden kann. Diese Situation führt oftmals dazu, dass pflegebedürftige Personen zunächst die Notfallstrukturen der Krankenhäuser mit in Anspruch nehmen, obwohl kein medizinischer Handlungsbedarf besteht.

Der Modellversuch soll nun eine bedarfsgerechte Alternative bei plötzlichem Ausfall einer Pflegeperson bieten. Zur Verfügung steht eine für pflegerische Zwecke vollausgestattete Wohnung im „CuraLiving Wohnpark“ in Einbeck, die strikt für eine Notfallaufnahme vorgehalten und nur belegt wird, wenn es sich um eine Akutsituation und nicht um eine grundsätzlich planbare Verhinderungspflege handelt. Ein Notfall wird also immer darin begründet sein, dass es sich bei dem Ausfall der Pflegeperson auch um einen in der Regel medizinischen Notfall handelt. 

„Im Wohnpark Einbeck wird für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ein altersgerechter und barrierefreier Wohnraum angeboten. Die kurzfristige Aufnahme von Personen und deren pflegerische Rundumversorgung kann dem individuellen Bedarf entsprechend Tag und Nacht durchgängig durch den hausinternen Pflegedienst gewährleistet werden.“, erklärt Geschäftsführer Patrick Götz.

Die Abrechnung des tatsächlichen pflegerischen Aufwands erfolgt nach den Regelungen der sozialen Pflegeversicherung im Rahmen der Verhinderungspflege zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Die Kosten für das Vorhalten der Wohnung übernimmt der Landkreis Northeim.

„Vergleichbare Alternativen, um eine pflegebedürftige Person innerhalb kürzester Zeit geeignet zu versorgen, gibt es derzeit nicht. Das reine Vorhalten von Kurzzeitpflegeplätzen lässt sich von den entsprechenden Einrichtungsträgern oftmals wirtschaftlich nicht darstellen. Ich freue mich daher, dass wir nun eine echte Alternative anbieten können. Im Einsatzfall können zukünftig auch Blaulichtkräfte in Kenntnis dieser Möglichkeit einfacher mit entsprechenden Situationen umgehen.“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2023 einer entsprechenden Vorlage der Verwaltung zugestimmt und die Landrätin mit der Umsetzung beauftragt. Hinsichtlich einer Verstetigung dieses Versorgungsmodells über die Erprobungsphase hinaus gilt es, die tatsächliche Bedarfssituation innerhalb der Erprobungsphase zu dokumentieren und zu evaluieren.

 

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