Northeim (lpd). Die Führerscheinstelle des Landkreises Northeim weist darauf hin, dass Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in das Scheckkartenformat umtauschen müssen.
Antragsformulare werden vor Ort aufgenommen. Führerscheininhaber*innen müssen persönlich erscheinen und ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den alten Führerschein mitbringen.
Sollte der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Northeim ausgestellt worden sein, wird außerdem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, wenn es sich um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt. Diese Karteikartenabschrift kann die ehemals ausstellende Behörde per E-Mail an den Landkreis Northeim senden.
Die Antragstellung ist täglich in der Führerscheinstelle in Northeim (von-Menzel-Str. 7, 37154 Northeim, Zugang über Container von der Straße „Am Martinsgraben“) sowie der Zulassungsaußenstelle in Einbeck (Hullerser Str. 19, 37574 Einbeck) und der Zulassungsaußenstelle in Uslar (Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 37170 Uslar) zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Diese sind unter landkreis-northeim.de/zulassungsstellen_kontakt zu finden.
Standardmäßig wird der neue Führerschein per Direktversand verschickt. Die Kosten betragen in diesem Fall 30,30 Euro. In Ausnahmefällen kann der neue Führerschein auch persönlich in der Führerscheinstelle abgeholt werden. Die Kosten betragen dann 25,30 Euro.
Für Karten-Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch. Eine Übersicht der Umtauschfristen für weitere Geburtsjahrgänge bzw. Ausstellungsjahre ist auf der Webseite des Landkreises Northeim zu finden: landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch.
Hinweis: Wird der Umtauschpflicht nicht nachgekommen, können Geldbußen fällig werden.