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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (red). Die Kosten fürs Wohnen sind aktuell hoch und stellen insbesondere Personen mit geringem Einkommen vor Herausforderungen. Die Beantragung von Wohngeld als finanzielle Unterstützung durch den Staat kann hier Abhilfe schaffen. Durch das seit Jahresbeginn zur Verfügung stehende Online-Verfahren ist die Beantragung von Wohngeld im Landkreis Northeim noch einfacher geworden. Das Online-Verfahren steht zusätzlich zur herkömmlichen schriftlichen Antragsstellung zur Verfügung und kann nach einer kurzen Online-Registrierung genutzt werden. 

Unter landkreis-northeim.de/wohngeld ist der Online-Service für die Beantragung von Wohngeld zu finden. Ebenfalls dort hinterlegt ist der Online-Service „Mitteilung zum Wohngeldantrag/Übersendung von Unterlagen“. Über diesen Online-Service ist eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle möglich, insbesondere dann, noch weitere Unterlagen zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag eingereicht werden sollen. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.

Durch die nun verfügbare digitale Wohngeld-Antragsstellung können Bürgerinnen und Bürger direkt vom Computer aus die notwendigen Formulare für den Wohngeldzuschuss ausfüllen und Nachweise hochladen. Das spart Zeit und schont die Umwelt, da weniger Papier verbraucht wird. Mithilfe des digitalen Angebotes soll die Bearbeitung optimiert werden. Das nützt den Antragsteller*innen genauso wie der Verwaltung, denn einmal erfasste Daten können direkt digital weiterverarbeitet werden. Der Online-Service ist aktuell für alle Anspruchsberechtigten aus dem Kreisgebiet nutzbar, mit Ausnahme der Stadt Einbeck, wo die Einrichtung des Online-Antrags sich noch in der Umsetzung befindet.

Grundsätzlich wohngeldberechtigt sind Personen, die nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren Wohnraum zu bezahlen. Dies gilt für Mieter*innen, Eigentümer*innen von selbstgenutzten Immobilien und für Heimbewohner*innen. Durch das Wohngeldplus-Gesetz hat seit Anfang des Jahres 2024 ein erweiterter Personenkreis Anspruch auf diese Leistungen. 

Angaben zur Anspruchsvoraussetzung, weitere hilfreiche Informationen rund ums Thema Wohngeld sowie die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter*innen sind ebenfalls auf der Webseite des Landkreises unter landkreis-northeim.de/wohngeld zu finden. Gerne stehen die Mitarbeitenden persönlich oder digital für Ihre Rückfragen zum Thema Wohngeld oder für Anregungen zu unseren Dienstleistungen zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2024 haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab. Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert mithilfe des Wohngeldrechners des BMWSB unter bmwsb.bund.de/wohngeld prüfen.

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