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Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Seit dem 1. Januar gewährt der Landkreis Northeim im Rahmen eines Modellversuchs einen Zuschuss für den Kauf von Mehrweg-Stoffwindeln oder für die Inanspruchnahme eines Windel-Services. Anträge für die Bezuschussung können auch online auf der Internetseite des Landkreises gestellt werden. Darauf weist die Kreisabfallwirtschaft hin.

Eltern von kleinen Kindern kennen das Problem: Sie haben einen enormen Bedarf an Windeln. Heutzutage kommen dabei überwiegend sogenannte Wegwerf- oder Einmalwindeln zum Einsatz. Das erhöht die Müllmenge und führt möglicherweise dazu, dass die Kosten für die Entsorgung steigen – und das über mehrere Jahre.

Im Rahmen der Bürgergespräche wurde die Landrätin deshalb häufig gefragt, ob Haushalte, die ein erhöhtes Aufkommen an Restmüll durch Windeln haben, nicht durch eine Gebührenermäßigung entlastet werden könnten.

Nachdem verschiedene Lösungsansätze geprüft wurden, hat sich der Kreistag für die nachhaltigste Lösung entschieden: Umweltbewusste Familien mit kleinen Kindern, die sogenannte Stoffwindeln (Mehrwegsysteme) nutzen, können dafür einen finanziellen Zuschuss erhalten. Der Antrag dafür ist unter landkreis-northeim.de/mehrweg-stoffwindeln zu finden.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So können nur die Personen einen Antrag stellen, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Northeim gemeldet sind. Das Kind, für das die Windeln genutzt werden, darf höchstens zwei Jahre alt sein und der Zuschuss wird nur einmalig gewährt. Gefördert wird nur der Kauf von Mehrwegwindeln oder die Inanspruchnahme eines sogenannten Windelservices in einer Höhe von 25 Prozent der Kosten, maximal mit 75 Euro pro Kind. Ein Nachweis über die Kosten, zum Beispiel in Form einer Rechnung oder einer Kopie des Windelservicevertrages, ist dem Antrag beizufügen. Bei Fragen hilft die Abfallberaterin gern weiter.

Der Modellversuch „Mehrweg-Stoffwindeln“ ist zunächst auf die Dauer von einem Jahr angelegt. Insgesamt rechnet der Landkreis mit Kosten von rund 7.500 Euro.

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