Northeim (lpd). Am Dienstag, den 14. Mai 2024, können Gewerbebetriebe von 10 bis 14 Uhr Sonderabfälle auf dem Kreisgaragenhof in Northeim, Matthias-Grünewald-Straße 22, abgeben. Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr und richtet sich an Gewerbetriebe, deren Sonderabfall die Menge von jährlich insgesamt 2.000 kg nicht übersteigt.
Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung wird ein herkömmlicher Übernahmeschein als Papierbeleg ausgestellt. Ein elektronisches Verfahren ist für Kleinanlieferer nicht vorgeschrieben.
Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden: Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Lappen, Ölbinder), Lösemittel, flüssige Kleber, flüssige Lacke und Farben, Fette, Wachse, nicht ausgehärtete Harze, Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, Ammoniak, flüssige Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, PCB-haltige Kondensatoren, Laborchemikalien, Quecksilber, quecksilberhaltige Stoffe, Feinchemikalien (Putz- und Reinigungsmittel).
Weitere Sonderabfälle werden nur nach vorheriger Anmeldung bei der Kreisabfallwirtschaft angenommen, wenn hierfür Entsorgungsmöglichkeiten bestehen.
Gerätebatterien und Geräteakkumulatoren aus dem Kleingewerbe werden kostenlos auf der Hausmülldeponie Blankenhagen angenommen. Vertreiber von Batterien müssen diese jedoch über eingerichtete Rücknahmesysteme selbst entsorgen.
Leuchtstoffröhren werden als Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen ebenfalls auf der Hausmülldeponie Blankenhagen kostenlos angenommen.
Am 14. Mai 2024 wird keine Barzahlung des Rechnungsbetrages möglich sein. Im Nachgang wird neben dem erwähnten Übernahmeschein eine Rechnung zugesandt. Weitere Informationen erteilt die Kreisabfallwirtschaft unter der Telefonnummer 05551/708-160.
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