Northeim (lpd). Ab Montag, 15. Juli 2024, beginnen die Arbeiten für den Ersatzneubau der Mühlengrabenbrücke in Opperhausen im Zuge der Kreisstraße 652. In einem ersten Schritt wird eine über Ampeln gesteuerte Verkehrsführung eingerichtet. Die Baumaßnahme selbst wird im Laufe der 29. KW beginnen und voraussichtlich bis Sommer 2025 andauern.
In enger Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern, die Teilflächen Ihrer Grundstücke zur Verfügung gestellt haben, soll eine kurze Behelfsfahrbahn parallel zu dem betreffenden Kreisstraßenabschnitt angelegt werden. So kann der Verkehr unmittelbar nördlich an der Brückenbaustelle vorbeigeführt werden.
Die Einrichtung der Behelfsfahrbahn an der Baustelle vorbei wird vrsl. vier Wochen in Anspruch nehmen. Während dieses Zeitraumes ist es noch möglich, die Straße über die Brücke zu nutzen. Der Verkehr an den Abzweigungen der K 652 im Bereich der Brücke wird dabei über eine Ampelregelung gesteuert und wechselseitig einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. In diesem Zusammenhang, wird die Straße „Bössel“ bis zur Einmündung „Siedlung“ nur als Einbahnstraße in Richtung Dorfmitte genutzt werden können. Hintergrund ist, dass die Einbahnstraßenregelung die Verkehrsströme im Kreuzungsbereich Ahlshäuser Straße/ Bössel/ Mühlenkamp entzerren und gleichzeitig Parkmöglichkeiten für den gewerblichen und privaten Anliegerverkehr sichern soll.
Sobald die Behelfsfahrbahn eingerichtet wurde, kann mit dem Abbruch der alten Brücke und den anschließenden Arbeiten für den Neubau begonnen werden. Neben dem Neubau der Brücke wird auch der Stahlbetondurchlass, der den Opperhäuser Dorfbach unter der Kreisstraße durchführt, ersetzt werden.
Beide Bauwerke stammen aus dem Jahr 1939 und weisen erhebliche bauliche und konstruktive Mängel auf. Insbesondere die Brücke zeigt ausgeprägte Gefügeschäden am Überbau, die sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechterten. Eine Einschränkung der Fahrbahnbreite mit mittiger Befahrung des Brückenbauwerks musste bereits vor sechs Jahren eingerichtet werden.
Die voraussichtlich entstehenden Kosten für die Baumaßnahme betragen ca. 1,6 Mio. €, die mit 60% vom Land Niedersachsen gefördert wird.