Northeim (lpd). 30 Personen haben sich Ende August im Rahmen ihrer Einbürgerung dazu bekannt, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten.
So lautet ein Teil des sogenannten „feierlichen Bekenntnisses“, das gesprochen werden muss, bevor die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.
Landrätin Astrid Klinkert-Kittel machte im Rahmen ihrer Begrüßung deutlich, dass eine Einbürgerung ein großer Schritt ist: „Eine neue Staatsangehörigkeit anzunehmen, ist in jedem Fall nichts Alltägliches. Es geht dabei um mehr als um ein Ausweispapier als Basis für Aufenthalt und Arbeitsmöglichkeiten. Sie ist vor allem ein starkes Bekenntnis zu unserem Land und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Land, in dem Sie nun schon eine Weile leben, soll für Sie nicht mehr nur ein Aufenthaltsort sein, sondern auch ganz offiziell zu Ihrer neuen, Ihrer zweiten Heimat werden“, so Landrätin Klinkert-Kittel.
Nach dem Sprechen des feierlichen Bekenntnisses überreichte Landrätin Klinkert-Kittel die Einbürgerungsurkunden, mit denen die Einbürgerung rechtlich wirksam wurde. Außerdem wurde mit der Urkunde auch je ein Exemplar des Grundgesetzes überreicht.
Die 30 eingebürgerten Personen stammen ursprünglich aus Syrien, Eritrea, Pakistan, Türkei, Aserbeidschan, Kosovo, Russland, Ukraine, Irak und Thailand.
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