Einbeck (red). Jedem Jagdausübungsberechtigten muss ein für seinen Jagdbezirk brauchbarer, geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen. Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd und jeder Jagd auf Federwild muss ein dafür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden. Bei Jagden auf Wasserwild gilt laut Deutschem Jagdverband (DJV) je ein brauchbarer Jagdhund pro zwei Schützen als waidgerecht und auch für jede Nachsuche schreibt die Jagdgesetzgebung einen „brauchbar geprüften Jagdhund“ vor. Wer waidgerecht jagen will, kommt deshalb um einen als „brauchbar geprüften Jagdhund“ nicht herum und entsprechend führen die örtlichen Jägerschaften im Namen der Landesjägerschaft Niedersachsen regelmäßig Brauchbarkeitsprüfungen durch.
Professionelle Ausbildung mit zielgerichtetem Training
Damit die Ausbildung von Jagdhunden auf ihrem Gebiet langfristig sichergestellt ist, bietet die Jägerschaft Einbeck künftig wieder Hundekurse zur Vorbereitung auf Brauchbarkeitsprüfungen an. Als Ausbilderin dafür hat die Jägerschaft Marie Mildner gewonnen. Sie ist zertifizierte Berufshundetrainerin und betreibt eine Jagdhundeschule mit angegliederter Hundepension. Künftig wird sie für die Jägerschaft Einbeck in verschiedenen Kursen Mensch-Hund-Teams auf die Anforderungen bei der Jagd vorbereiten.
Eingeladen zu Marie Mildners Kursen bei der Jägerschaft Einbeck sind aber auch solche Jäger, die einfach Spaß an gemeinsamer Aktivität mit ihrem Vierläufer haben und ihren Hund auf einem hohen Trainingsstand halten möchten. Die Ausbildung findet in Revieren der Jägerschaft Einbeck statt. Interessierte Jäger können per E-Mail an
Foto: Jägerschaft Einbeck