Northeim (lpd). Seit gestern können Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bequem online einreichen. Die digitale Antragstellung steht über die Website des Landkreises Northeim unter landkreis-northeim.de/hilfezurpflege zur Verfügung und ergänzt das bestehende Angebot an Online-Diensten.
Hilfe zur Pflege nach SGB XII richtet sich an Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auf Pflege angewiesen sind und deren finanzielle Mittel für eine adäquate Versorgung nicht ausreichen. Die Leistungen umfassen unter anderem die Übernahme von Pflegekosten in Einrichtungen oder die Unterstützung bei der häuslichen Pflege.
Um die Online-Antragstellung nutzen zu können, müssen Antragstellende über ein BundID-Konto verfügen. Die Nutzung dieses Kontos bietet einen sicheren und einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen und ermöglicht eine reibungslose Erfassung der Anträge. Die Einrichtung erfolgt unkompliziert online unter www.bundid.de mit Benutzernahmen und Passwort.
Mit der Einführung der digitalen Antragstellung für Hilfe zur Pflege baut der Landkreis Northeim sein bestehendes Online-Angebot weiter aus. Bereits heute können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises zahlreiche Leistungen beantragen oder weitere Dienstleistungen nutzen. Die sukzessive Einführung von neuen Online Services unterstreicht die Strategie des Landkreises, Verwaltungsleistungen effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Dienstleistungen ist unter landkreis-northeim.de/onlineservices zu finden.