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Mittwoch, 05. Februar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Die Dieße, ein betroffenes Nebengewässer der Ilme.
Die Dieße, ein betroffenes Nebengewässer der Ilme.

Einbeck (lpd). Der Landkreis Northeim plant, die Überschwemmungsgebiete der Nebengewässer der Ilme gesetzlich festzulegen. Betroffen sind Allerbach, Bewer, Dieße, Krummes Wasser (mit Hillebach), Rebbe, Spüligbach und Stroiter Bach. Ziel ist es, Hochwasserschäden zu verringern oder gar zu vermeiden.

Grundlage dafür sind Berechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die die Auswirkungen sich wandelnder klimatischer Bedingungen berücksichtigen. Bereits 2012 und 2013 wurden diese Gebiete vorläufig gesichert. Der Landkreis Northeim als zuständige Behörde überprüft nun die örtlichen Gegebenheiten, um die Überschwemmungsgebiete amtlich festzusetzen.

Durch die bisherige Sicherung gelten in den betroffenen Gebieten bereits Einschränkungen, wie etwa Bauverbote. Mit der endgültigen Festsetzung per Verordnung würde jedoch die Möglichkeit geschaffen, in Einzelfällen Ausnahmen zu ermöglichen – etwa für die Lagerung von Brennholz oder das Aufstellen ortsüblicher Weidezäune.

Ob ein Grundstück betroffen ist und welche Regelungen die Verordnung umfasst, können Bürgerinnen und Bürger ab dem 28. Januar 2025 online unter www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahren prüfen. Zusätzlich sind die Unterlagen in den Städten Einbeck und Dassel sowie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Northeim (Zimmer 132, Anbau) einsehbar. Für eine Einsichtnahme vor Ort wird eine telefonische Vereinbarung unter 05551/708-143 empfohlen.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können bis zum 17. März 2025 Einwände oder Anregungen zur geplanten Verordnung einreichen – entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post an den Fachbereich 44 – Regionalplanung und Umweltschutz des Landkreises Northeim.

Einwände können beispielsweise auf unplausibel erscheinende Abbildungen in den Karten hinweisen und gegebenenfalls eine Anpassung erwirken. Alle Eingaben werden sorgfältig geprüft und im weiteren Verfahren abgewogen. Falls erforderlich, findet ein Erörterungstermin mit den Einwenderinnen und Einwendern statt.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens beraten die zuständigen Gremien – der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der Kreisausschuss und der Kreistag – über die Verordnung. Eine endgültige Entscheidung trifft der Kreistag. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim würde die Verordnung schließlich in Kraft treten.

Foto: Landkreis Northeim

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