Einbeck (red). Seit Januar gelten in Einbeck neue Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer A und B. Die Stadt informiert über die aktuellen Hebesätze sowie die Zuständigkeiten für eventuelle Korrekturen.
Mit der Grundsteuerreform, die bereits 2022 eingeleitet wurde, mussten alle Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Auf Basis dieser Daten wurden neue Grundsteuermessbescheide ausgestellt, die nun die Grundlage für die Berechnung der Steuer durch die Stadt Einbeck bilden.
Finanzamt bleibt Ansprechpartner für Korrekturen
Die Stadt Einbeck weist darauf hin, dass sie keine Auskünfte zu den Grundsteuermessbescheiden geben kann. Sollten Unstimmigkeiten bei den Angaben bestehen, etwa hinsichtlich der Wohn- oder Nutzfläche, müssen sich Betroffene direkt an das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim wenden. Das Finanzamt kann telefonisch, über Elster oder über das Online-Kontaktformular kontaktiert werden.
Kontaktdaten Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim
- Wachtelpforte 40 in 38644 Goslar
- Hotline für die Grundsteuerreform: 05321-559-120
- Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr
Alternativ kann das Finanzamt über Elster oder das Kontaktformular auf der Finanzamts-Webseite kontaktiert werden.
Hebesätze der Stadt Einbeck seit 2025
Ein weiterer Faktor der Grundsteuerberechnung ist der Hebesatz, den jede Kommune individuell festlegt. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Der Rat der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 die folgenden Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 beschlossen:
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 490 %
- Grundsteuer B (Grundvermögen): 275 %
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden des Teams Abgaben der Stadt Einbeck persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Kontaktdaten Stadt Einbeck Team "Abgaben"
- Neues Rathaus, Teichenweg 1, 37574 Einbeck
- Rufnummern: 05561-916-343 / -345 / -350
- E-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Sprechzeiten: Montags und dienstags von 8:30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 18 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr
Für ein persönliches Gespräch vor Ort wird vorab um eine Terminanfrage gebeten, um Stoßzeiten zu vermeiden. Durch das erhöhte Anfrageaufkommen kann es zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit der Grundsteuerstelle kommen.