Landkreis Northeim (red). Ab 1. April gilt im Landkreis Northeim wieder die gesetzlich festgelegte Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und freier Landschaft. Bis zum 15. Juli müssen Hunde während der sogenannten Brut- und Setzzeit angeleint geführt werden – auch dann, wenn sie sich scheinbar nur auf Wegen bewegen.
Die Maßnahme dient dem Schutz wildlebender Tiere, die in dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Rehkitze, junge Hasen sowie Bodenbrüter wie Enten, Gänse oder andere Vogelarten sind in den Frühjahrsmonaten auf Ruhe und Sicherheit angewiesen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.
Grundlage für die Anleinpflicht ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Dennoch kommt es trotz Hinweisschildern und Medienberichten immer wieder zu Vorfällen, bei denen freilaufende Hunde Wildtiere aufstöbern, verletzen oder sogar töten – oft, ohne dass ihre Halter dies überhaupt bemerken. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch auf Wegen in der Nähe von Ortschaften. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die Regelung betrifft zwar vorrangig Wald- und Feldgebiete, doch auch innerstädtische Parks und Grünflächen werden von Wildtieren zur Aufzucht ihrer Jungen genutzt. Daher appelliert die Kreisverwaltung an alle Hundehalter, auch dort besondere Rücksicht walten zu lassen und Hunde freiwillig anzuleinen.
Nicht nur Tierhalter, sondern auch Spaziergänger sollten in dieser Zeit auf Abstand zu Wildtieren achten. Jegliche Annäherung oder gar Berührung kann fatale Folgen haben, denn häufig nehmen Elterntiere ihre Jungen nach Menschkontakt nicht mehr an. Eltern werden daher gebeten, besonders auch ihre Kinder entsprechend zu sensibilisieren.