Landkreis Northeim (red). Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag eines Autofahrers gegen einen Gebührenbescheid des Fleckens Bodenfelde weitgehend zurückgewiesen. Anlass war ein Feuerwehr-Einsatz, den ein vom Autodach gefallenes Mobiltelefon ausgelöst hatte.
Der Mann hatte unter dem Einfluss starker Schmerzmedikamente sein Handy auf dem Fahrzeugdach liegen lassen. Das Gerät stürzte während der Fahrt auf die B 241 und löste über die integrierte Sturzerkennung eine Alarmierung bei der Leitstelle des Landkreises Northeim aus. Da eine Verbindung nicht zustande kam, wurden zwei Ortsfeuerwehren unter dem Stichwort „eingeklemmt PKW“ alarmiert. 21 Einsatzkräfte rückten aus, fanden jedoch lediglich das Telefon am Straßenrand.
Daraufhin setzte die Gemeinde Bodenfelde eine Gebühr von 1.041 Euro fest. Grundlage war die Feuerwehrgebührensatzung, die Kosten bei grob fahrlässig verursachten Einsätzen vorsieht. Dabei war die Summe bereits gekürzt worden, da nur ein Teil der eingesetzten Fahrzeuge und Kräfte berücksichtigt wurde.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Heranziehung im Wesentlichen. Der Antragsteller habe wissen müssen, dass er nach Einnahme der Medikamente nicht fahrtüchtig war, und handelte daher grob fahrlässig. Allerdings sei die Gebühr um 205 Euro zu mindern, weil ein zusätzlich eingesetztes Tragkraftspritzenfahrzeug objektiv nicht erforderlich gewesen sei.
Der Autofahrer muss somit weiterhin 836 Euro zahlen. Gegen den Beschluss kann der Betroffene binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.