Uslar/Hardegsen (red). Gemeinsam mit dem Landkreis Northeim, Fachbereich Ordnungsdienste, der Polizeiinspektion Northeim sowie vier Schülerpraktikanten der Polizei wurden in Hardegsen und Uslar die 24. Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufe durchgeführt. Die Ergebnisse fielen besser aus als in den Vorjahren, dennoch kam es zu zwei Verstößen.
Neun Verkaufsstellen wurden überprüft. In einem Kiosk und einem Supermarkt gelang es den jugendlichen Testkäufern im Alter von 14 und 15 Jahren, branntweinhaltigen Alkohol beziehungsweise Vapes zu erwerben. In einem Fall wurde zwar ein Ausweis verlangt, das Alter jedoch falsch berechnet. So konnten die Jugendlichen einen Pfefferminzlikör mit 18 Prozent Alkohol kaufen, der erst ab 18 Jahren erlaubt ist. In einem weiteren Geschäft wurden sie trotz erfragtem Alter mit Vapes bedient.
Das Jugendschutzgesetz erlaubt Bier, Wein oder weinhaltige Getränke ab 16 Jahren. Branntweinhaltige Getränke wie Wodka oder Liköre sowie Tabakwaren, nikotinhaltige Produkte und Vapes dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, auch wenn die Testkäufe in der Regel mit geringeren Summen geahndet werden.
Positiv bewerteten die Verantwortlichen, dass das Verkaufspersonal in vielen Fällen aktiv nach Ausweisen fragte. Moderne Kassensysteme mit Geburtsdatumsanzeige könnten die Kontrolle zusätzlich erleichtern – vorausgesetzt, die Ausweisdaten werden tatsächlich geprüft. Auffällig war jedoch, dass in etwa der Hälfte der kontrollierten Geschäfte der vorgeschriebene Jugendschutz-Aushang fehlte oder kaum sichtbar war.
Neben den regelmäßigen Testkäufen richtet sich ein Appell an Erwachsene: Sie sollten den Kauf und Konsum von Alkohol und Vapes durch Minderjährige aufmerksam im Blick behalten. Mit einer Kultur des Hinsehens lasse sich der verbotswidrige und gesundheitsschädliche Konsum besser verhindern.
Foto: Polizeiinspektion Northeim