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Donnerstag, 27. November 2025 Mediadaten wsr.tv
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Landkreis Northeim (red). Die Kreisabfallwirtschaft Northeim hat die Gebühren für die Abfallentsorgung für das Jahr 2026 neu kalkuliert. Hierbei orientieren sich die Benutzungsgebühren an den tatsächlichen Kosten, um eine kostendeckende, aber nicht überdeckende Finanzierung sicherzustellen. 

Anpassungen der Gebührensätze für 2026

Die aktualisierte Kalkulation zeigt deutliche Steigerungen in mehreren Bereichen. Bei privaten Restmüllbehältern sollen sich die Gebühren um durchschnittlich 5,73 Prozent erhöhen. Für private Haushalte soll beispielsweise der Preis für einen 80-Liter-Restmüllbehälter von 209,60 Euro (2025) auf 221,60 Euro (2026) steigen – ein 60-Liter-Restmüllbehälter von 157,20 Euro auf 166,20 Euro.

Ein 80-Liter-Biomüllbehälter soll von 60,00 Euro auf 63,20 Euro ansteigen. In Summe ergibt sich für die Bioabfallbehälter eine Erhöhung um 5,33 Prozent. Gewerbliche Restmüllbehälter sollen mit einem Plus von 5,92 Prozent zu Buche schlagen. 

Der Preis für den Sperrmüllexpress soll sich demnach von 160 Euro auf 185 Euro erhöhen, was einem Plus von 15,6 Prozent entspricht.

Nachdem diese Gebührenanpassung zuletzt im Ausschuss für Abfallwirtschaft vorgestellt und mehrheitlich angenommen wurde – bei einer Enthaltung, wird die finale Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung dieser Beschlussvorlage im nächsten Kreistag Mitte Dezember getroffen. 

Gründe für die Kostensteigerungen

Steigende Kosten beeinflussen nach Angaben der Kreisabfallwirtschaft Northeim diese Kalkulation maßgeblich. Dazu zählen erhöhte Umlagen des Abfallzweckverbands Südniedersachsen, gestiegene Personal- und Energiekosten sowie höhere Ausgaben für Kraftstoffe, Mautgebühren und Entsorgungsdienstleistungen wie Transport, Sortierung und Verwertung.

Auch die Verwaltungsaufwendungen und Fremdleistungen würden höher aus. Die Umlage an den Abfallzweckverband steige um 625.600 Euro auf rund 6 Millionen Euro, erklärt die Kreisabfallwirtschaft Northeim. Zudem würden sich Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst auf die Personalkosten auswirken.

Deponiegebühren bleiben unverändert

Die Gebühren auf den Deponien in Einbeck, Brandisbreite, Verliehausen und Blankenhagen bleiben gegenüber 2025 konstant, da die dortigen Betriebs- und Entsorgungskosten keine wesentlichen Abweichungen aufweisen.

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