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Sonntag, 30. November 2025 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Darauf weist die Führerscheinstelle des Landkreises Northeim hin. Der verpflichtende Austausch ist Teil der bundesweit gestaffelten EU-Umstellung auf einheitliche und fälschungssichere Scheckkartenformate.

Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die jeweilige Frist nach dem Ausstellungsjahr. Die Austauschfristen werden schrittweise abgearbeitet. Eine vollständige Übersicht über alle weiteren Jahrgänge und Stufen des Pflichtumtausches ist unter landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Sonderregelung: Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig davon, ob bereits ein Kartenführerschein vorliegt.

Der Umtausch kann persönlich in der Führerscheinstelle in Northeim, Von-Menzel-Straße 7, Zugang über die Container an der Straße „Am Martinsgraben“, zu den regulären Öffnungszeiten erfolgen. Auch die Zulassungsaußenstellen in Einbeck (Hullerser Straße 19) und Uslar (Gerhart-Hauptmann-Straße 10) nehmen dienstags von 8 bis 11.30 Uhr Anträge entgegen.

Da zum Stichtag viele Anträge erwartet werden, wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig zu beantragen.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebestätigung)
  • ein biometrisches Passfoto
  • der bisherige Führerschein

Antragsformulare liegen vor Ort bereit oder können vorab ebenfalls unter www.landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch im Bereich „Dokumente“ heruntergeladen werden.

Der neue Führerschein wird in der Regel per Direktversand zugestellt. Die Kosten hierfür betragen 32,80 Euro. In Ausnahmefällen kann der neue Führerschein auch persönlich abgeholt werden; dann beträgt die Gebühr 26,50 Euro.

Wird der gesetzlichen Umtauschpflicht nicht nachgekommen, können nach Ablauf der Frist Geldbußen fällig werden.

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