Landkreis Northeim (r). In Belgien, Luxemburg und in den Niederlanden ist in mehreren Geflügelhaltungen die Newcastle Krankheit ausgebrochen. Hierbei handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit bei Hühnern und Puten. Empfänglich dafür sind auch Enten, Gänse und Tauben. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden.
Bei der Newcastle Krankheit handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Verdacht dem Fachdienst Veterinärdienste mitzuteilen ist. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Die ersten Anzeichen der hochansteckenden Krankheit in einem Geflügelbestand sind ein deutlicher Rückgang der Legeleistung und ein dünnflüssig gelber Kot, teilweise mit Blutbeimischungen. Der Tod der gesamten Herde kann bei rascher Durchseuchung ohne weitere sichtbare Krankheitszeichen innerhalb weniger Tage erfolgen.
Bei einem verzögerten Krankheitsverlauf treten Apathie, die Verweigerung der Tränke- und Futteraufnahme, Atemnot, sowie blauverfärbte Kämme an den Tiere auf. Später können Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur hinzukommen. Übertragen wird das Virus durch infizierte Vögel, die das Virus über den Luftweg sowie Kot und Sekrete ausscheiden. Indirekt kann das Virus über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten verbreitet werden. Auch der Mensch kann die Seuche übertragen, über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände.
Zur vorbeugenden Bekämpfung der Seuche besteht für Hühner und Truthühner eine Impfpflicht. Die Halter müssen ihre Tiere regelmäßig gegen das Virus schutzimpfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von nur zwei Tieren. Bezüglich der Durchführung der vorgeschriebenen Impfung müssen sich die Tierhalter an ihren Betreuungstierarzt wenden.
Besteht der Verdacht einer Infizierung ist der Veterinärdienst unter Telefon 05551/708-484 zu informieren.
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