Landkreis Northeim (red). Die im Zusammenhang mit dem Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Göttingen eingerichtete Überwachungszone im Landkreis Northeim wird zum 13. Februar 2026 aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht worden und kann unter www.landkreis-northeim.de/amtsblatt eingesehen werden.
Seit Mitte Januar hatte ein Teil des Landkreises Northeim – insbesondere in den an den Landkreis Göttingen angrenzenden Bereichen – zur Überwachungszone gehört. Hintergrund war der Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Rollshausen im Landkreis Göttingen.
Aufstallpflicht endet mit Aufhebung der Zone
Da es innerhalb der eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen zu keinen weiteren Ausbrüchen gekommen ist, können die angeordneten Maßnahmen beendet werden. Mit der Aufhebung der Überwachungszone entfällt auch die dort geltende Aufstallpflicht für Geflügel.
Weiterhin erhöhtes Risiko durch Wildvögel
Unabhängig davon besteht weiterhin ein grundsätzlich erhöhtes Risiko, das Virus über infizierte Wildvögel in Geflügelbestände einzutragen. Der Landkreis Northeim weist darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter deshalb konsequent auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen achten müssen. Dies gilt auch für kleinere Geflügelhaltungen.
Hinweise zu entsprechenden Schutzmaßnahmen hat das Friedrich-Loeffler-Institut zusammengestellt. Sie sind unter https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf abrufbar.