Einbeck (r). Die Stadtverwaltung Einbeck nutzt zum Eintreiben offener Forderungen künftig auch die Möglichkeit, PKW mittels sogenannter Ventilwächter stillzulegen: Die für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen (Steuern, Gebühren und Beiträge) zuständige Stadtkasse (Sachgebiet I.5 der Stadtverwaltung) hat künftig auch die Möglichkeit, PKW zur Beitreibung offener Forderungen stillzulegen. Hierzu werden sogenannte Ventilwächter eingesetzt, die dafür sorgen, dass die Reifen des Fahrzeugs Luft verlieren, sobald es anfährt. Die Stilllegung wird dem Halter durch deutlich sichtbare Hinweiszettel am Fahrzeug angezeigt.
Sobald die offene Forderung beglichen oder eine Stundungs- oder Ratenzahlung-Vereinbarung mit dem städtischen Vollstreckungsbeamten geschlossen wurde, wird das Fahrzeug wieder zur Nutzung freigegeben. Die eigenmächtige Entfernung von Ventilwächtern stellt eine Straftat dar.
Fotos: Stadt Einbeck