Landkreis Northeim (r). Der Landkreis Northeim bietet Anfang 2019 einen Qualifizierungslehrgang zur Kindertagespflegeperson an. Dazu lädt die Kreisvolkshochschule in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder und Familien ein.
Die Kindertagespflege hat sich neben den Betreuungsangeboten wie Krippen und Kindergärten im Landkreis Northeim längst etabliert. Mit der wachsenden Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen steigt auch der Bedarf an qualifizierten Tagespflegepersonen besonders in den Städten.
Der Lehrgang wurde nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts entwickelt. Er umfasst derzeit 190 Stunden und dauert acht Monate. Die Kursgebühr beträgt 190 Euro. Die Ausstellung des Zertifikats kostet 20 Euro. Die erfolgreiche Kursteilnahme ist Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikates "Qualifizierte Tagespflegeperson" des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Tagespflegepersonen, die nach dem erfolgreichen Besuch des Qualifizierungskurses in Abstimmung mit dem Landkreis Northeim ein Betreuungsverhältnis übernehmen, erhalten das Kursentgelt erstattet.
Eine Tagespflegeperson, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, braucht eine Erlaubnis. Die muss beim Landkreis Northeim beantragt werden und ist an Anforderungen und Auflagen geknüpft. Dabei stehen Qualifikation und Eignung der Tagespflegeperson im Mittelpunkt.
Die Stärke und Attraktivität der Kindertagespflege liegt besonders in der familienähnlichen Betreuungssituation. Aber auch für ältere Kinder stellt die Tagespflege eine sinnvolle und bedarfsgerechte Ergänzung zum Besuch von Kindertagesstätten oder Schulen dar.
Weitere Informationen zum Kurs sowie zur Anmeldung gibt es bei der Kreisvolkshochschule unter Telefon 05551/708-8220. Fragen zu den Erlaubnisvoraussetzungen oder den Aufgaben einer Tagespflegeperson beantworten die Fachberaterinnen unter Telefon 05551/708-702 und 708-703.
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