Northeim (lpd). In ihrer jüngsten Sitzung haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ausführlich über die Situation von Jugendlichen gesprochen, die sich in stationärer Betreuung befinden. Ein zu erarbeitendes Konzept soll den Jugendlichen dabei helfen, ihr Leben auch tatsächlich selbstständig führen zu können.
Die Analyse von Hilfeplänen zeigt, dass Jugendliche, die in Wohngruppen betreut werden, oftmals nicht ausreichend auf ein selbstständiges Leben vorbereitet sind. Die sogenannten „Care-Leaver“ (junge Menschen, die aus stationären Einrichtungen entlassen werden) drohen bei der selbstständigen Bewältigung ihres Alltags zu scheitern. Das liegt zum einen daran, dass sich die Beendigung der stationären Hilfen mitunter ausschließlich auf das Erreichen der Volljährigkeit fokussiert, ohne den individuellen Entwicklungsstand im Blick zu haben. Hinzu kommt, dass bestehende Konzepte einzelner Einrichtungen oftmals mangelhaft sind.
Stationäre Hilfen sind familienersetzend und umfassen viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Es geht um psychische Themen wie Bindungen, aber auch um technische, in denen bestimmte Kenntnisse erworben werden. Derzeit richtet sich die Hilfeplanung vielfach überwiegend auf das Erreichen von Bildungsabschlüssen.
Nicht weniger wichtig ist allerdings der Bereich der „Lebensführung“, denn auch diese stellt Bewohnerinnen und Bewohner von Wohngruppen vor erhebliche Herausforderungen. Gemeint ist vermeintlich einfaches Alltagswissen, das aufgrund der teils schwierigen Verhältnisse, aus denen die Jugendlichen stammen, nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Waschen und Wäsche pflegen, Haushaltstechnik inklusive kleinerer Reparaturen, Essenszubereitung und Vorratshaltung, rechtliche Themen wie Verträge, Widerrufsrecht, Bankgeschäfte und Kreditkarten, Unterhaltung von Fahrzeugen und viele weitere.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben sich jetzt einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Landkreis Northeim gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe Inhalte für ein Verselbstständigungskonzept entwickeln soll. Darüber hinaus soll bei zukünftigen Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe ein entsprechendes Konzept als Pflichtbestandteil eingefordert werden. Dies soll auch für Belegungen außerhalb des Kreisgebiets gelten. Der Kreisausschuss berät das Thema in seiner Sitzung am 5. November und muss einen abschließenden Beschluss fassen.