Einbeck (red). Die Grundsteuern 2018 werden in Höhe der für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, Jahresbeträge bis 15 Euro am 15. August 2018, Jahresbeträge bis 30 Euro zu je einer Hälfte am 15. Februar und am 15. August 2018. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden ebenfalls zu den vorgenannten Terminen fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die Grundbesitzabgaben 2018 in einem Betrag am 01.07.2018 fällig. Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht. Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten. Der nächste Vierteljahresbetrag ist am 15. November 2018 fällig.
Stadt Einbeck informiert: Grundabgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren) für das Kalenderjahr 2018 fällig
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